Hochschuldidaktik für Gesundheitsberufe
Zugangsvoraussetzungen* & Bewerbung Hochschuldidaktik
Bewerber*innen für den Master Lehrgang Hochschuldidaktik müssen eine der folgenden Zugangsvoraussetzungen erfüllen:
- facheinschlägiges Fachhochschul Bachelorstudium oder
- Abschluss eines anderen facheinschlägigen Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder
- ein im Curriculum des Hochschullehrganges definiertes Studium mit mindestens 180 ECTS
und eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung.
Facheinschlägige Bachelor Studien
- Bachelor of Science in Health Studies
(Biomedizinische Analytik, Diätologie, Ergotherapie, Hebamme, Logopädie, Physiotherapie, Radiologietechnologie) - Bakkalaures/Bakkalaurea oder Bachelor der Pflegewissenschaft
- Bachelor der Gesundheits- und Pflegewissenschaft (BSc)
- Bachelor of Science-Supplement Pflegewissenschaft
- Bachelor of Arts Pflege
- Bachelor of Science Gesundheits- und Pflegewissenschaften
- Bachelor of Arts Pflegepädagogik
- Bachelor of Arts Pflegewissenschaft
- Bachelor of Science in Nursing
- Bachelor of Nursing
- Bachelor der Gesundheits- und Krankenpflege
Andere facheinschlägige Studien
- Diplom der dreijährigen Akademie der gehobenen medizinisch-technischen Dienste sowie der Hebammen
- Abschluss einer anderen dreijährigen postsekundären Ausbildung an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung
- Doktor*in der gesamten Heilkunde (Dr. med. univ.)
- Magister*Magistra der Pflegewissenschaft
Die Prüfung des Qualifikationsniveaus der Bewerber*innen erfolgt durch die Lehrgangsleitung. Der Nachweis eventuell ausständiger Prüfungen muss spätestens beim kommissionellen Aufnahmegespräch vorliegen bzw. kann von der Lehrgangsleitung im Einzelfall individuell geregelt werden. Die Zulassung zum Studium kann diesbezüglich mit Auflagen (Ergänzungsarbeiten bzw. Ergänzungsprüfungen) verbunden sein. Der Unterricht wird primär in deutscher Sprache abgehalten. Ein Nachweis über die Kenntnisse der deutschen Sprache kann von der Lehrgangsleitung gefordert werden.
Anrechnung nachgewiesener Vorkenntnisse
Die lehrveranstaltungsbezogene Anerkennung von Vorkenntnissen, welche über die Zugangsvoraussetzungen hinausgehende formale Qualifikationen betreffen (v.a. aufgrund von Studien bzw. Studiensemestern im In- oder Ausland, ist grundsätzlich möglich. Die Lehrgangsleitung entscheidet, ob besondere Kenntnisse bzw. Erfahrungen für eine bestimmte Lehrveranstaltung oder das Berufspraktikum angerechnet werden. In der Regel ist der Nachweis anrechenbarer Kenntnisse nicht älter als fünf Jahre. Der Antrag auf Anerkennung von Vorkenntnissen kann von den Studierenden jeweils zu Semesterbeginn bei der Lehrgangsleitung eingebracht werden. Der Nachweis der ausständigen Prüfungen muss spätestens beim kommissionellen Aufnahmegespräch vorliegen.
*Vorbehaltlich der Genehmigung durch die entsprechenden Gremien
Fähigkeiten & Interessen der Studierenden
Zu den Voraussetzungen für diesen Lehrgang zählen:
- umfangreiche fachliche Kenntnisse im Berufsfeld,
- Berufserfahrung,
- Bereitschaft zur Reflexion und zur wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit der Berufspraxis,
- Interesse am Umgang mit und am Lernen von Menschen,
- hohes Verantwortungsbewusstsein,
- Kommunikations- und Teamfähigkeit,
- Organisationstalent sowie
- Bereitschaft zum lebenslangen Lernen.