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FAQ

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online. Sie können sich immer nur für die angezeigten Studienprogramme bewerben, nicht angezeigte Studienprogramme haben keine Aufnahme.

Ja, Sie können sich für maximal zwei Studienprogramme gleichzeitig bewerben.

Teilweise. Die Online-Bewerbung läuft für alle Studienprogramme gleich ab. Unterschiede gibt es im weiteren Verlauf des Aufnahmeverfahrens (schriftliches Testverfahren, praktische Aufnahmetests, praktisch orientierter Eignungstest und kommissionelles Aufnahmegespräch). Details finden Sie in den jeweiligen Studien-Angebotsseiten und bei den Bewerbungs-Infos zu den Bachelor-Programme sowie den Master-Programmen und Weiterbildungslehrgänge.

Ja, eine Bewerbung ist trotzdem möglich. Die geforderten Zugangsvoraussetzungen sind in diesem Fall unverzüglich nachzureichen. Alle Zugangsvoraussetzungen müssen zum Zeitpunkt des Studienbeginns erfüllt sein.

Die aktuellen Bewerbungszeiten finden Sie auf der Seite Bewerbung.

Nein, die Bewerbung erfolgt ausschließlich online.

Nein, eine Einsendung über den Postweg ist nicht möglich. Sie können alle Unterlagen direkt im Rahmen der Onlineanmeldung hochladen.

Ja. Der Master-Studiengang Management for Health Professionals und der Master-Lehrgang Hochschuldidaktik für Gesundheitsberufe werden berufsbegleitend geführt. Ebenso die Weiterbildungslehrgänge in der Pflege. Die Bachelor-Studiengänge sind Vollzeit-Studiengänge.

Alle Details zum Bachelor-Testverfahren und zum schriftlichen Test finden Sie auf den Bewerbungsseiten bzw. in der Detailbeschreibung des Studienangebots.

Die Termine für die Master-Testverfahren werden den Bewerber*innen individuell bekannt gegeben und beginnen im Juni.

Jedes Jahr im Jänner findet der Infotag der FH Gesundheitsberufe OÖ statt, wo Sie das gesamte Studienangebot kennenlernen können.

Über Infoabende informieren wir aktuell über unsere Website und social media.

An allen Standorten der FH Gesundheitsberufe OÖ stehen den Studierenden günstige Wohnmöglichkeiten in der Nähe des jeweiligen Campus zur Verfügung.

Bei der Online Bewerbung kann man Präferenz angeben, die nach Möglichkeit auch berücksichtigt werden. Aussuchen im engeren Sinne kann man sich den Studienort jedoch nicht!

Sie finden alle Details auf der Seite Bewerbung.

Bewerber*innen für Bachelor-Studiengänge müssen eine der folgenden Zugangsvoraussetzungen erfüllen:

  • allgemeine Universitätsreife : Reifezeugnis einer Allgemeinen oder Berufsbildenden Höheren Schule aus Österreich oder gleichwertiges ausländisches Zeugnis
  • Berufsreifeprüfung
  • Studienberechtigungsprüfung
  • relevante einschlägige berufliche Qualifikation

Für die Masterprogramme ist

  • ein abgeschlossenes facheinschlägiges Fachhochschul-Bachelorstudium
  • oder ein gleichwertiges Studium an einer anerkannten postsekundären in- oder ausländischen Bildungseinrichtung (bspw. MTD und Hebammen) erforderlich.

Für die Weiterbildungslehrgänge in der Pflege ist eine Berufsberechtigung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege notwendig.

Die vollständige Ableistung des Zivildienstes ist eine Aufnahmevoraussetzung. Die vollständige Ableistung des Grundwehrdienstes wird empfohlen.

Ja. Bitte beachten Sie die Informationen über vorgeschriebene Impfungen für Bewerber*innen der Gesundheitsstudiengänge.

JA! An der FH Gesundheitsberufe OÖ ist es schon immer möglich auch ohne Matura zu studieren.

Dies ist möglich, wenn Bewerber*innen eine der folgenden Zugangsvoraussetzungen erfüllen:

Die detaillierten Infos der jeweiligen Bachelorstudiengänge finden Sie hier:

Seite in Arbeit - Verlinkung folgt demnächst!

Die lehrveranstaltungsbezogene Anerkennung von Vorkenntnissen, die über die Zugangsvoraussetzungen hinausgehende, formale Qualifikationen betreffen, ist grundsätzlich möglich. Die Studiengangsleitung entscheidet, ob besondere Kenntnisse bzw. Erfahrungen aus der beruflichen Praxis für eine bestimmte Lehrveranstaltung angerechnet werden.

Ja, im Sinn eines modularen und interdisziplinären Curriculumsaufbaus werden einige Lehrveranstaltungen je Studienprogramm interdisziplinär und überregional angeboten. Im Studiengang Gesundheits- und Krankenpflege z.B. sind das ca. 10% der Lehrveranstaltungen, die an anderen Standorten absolviert werden müssen.

Beide Verfahren haben das Ziel, den Datenschutz von Personen zu gewährleisten.

Bei der Pseudonymisierung werden die Daten, die eine Identifizierung ermöglichen würden, durch ein Pseudonym, z.B. einen Code, ersetzt. Es existiert jedoch eine getrennte Zuordnung (z.B. in Form einer Tabelle) zwischen der Versuchsperson und dem Pseudonym, so dass es letztlich möglich ist, die Versuchsperson bei Kenntnis dieser Tabelle wieder zu identifizieren. Die identifizierenden Merkmale müssen von den anderen personenbezogenen Daten so getrennt werden, dass ein Rückschluss auf die Person bzw. deren schutzwürdige Daten wesentlich erschwert wird - z.B. mittels Passwort geschützte Tabelle bzw. verschlossener Schrank.

Bei der Anonymisierung werden personenbezogene Daten so verändert, dass eine Identifizierung unmöglich wird. Selbst wenn zusätzliche Informationen hinzugefügt werden, können diese Daten nicht zurückverfolgt werden. Anonymität bedeutet, dass die Person anhand der angegebenen Merkmale nicht identifizierbar ist. Daher müssen die Kriterien so gewählt werden, dass sie immer auf eine Gruppe von mindestens fünf Personen zutreffen. Beispielsweise wenn in einer Hebammenbefragung nach Bundesland und Geschlecht gefragt wird, könnte die Antwort “männlich” eine Gruppe ergeben, die kleiner als fünf ist. In diesem Fall wäre die Anonymität nicht mehr gewährleistet.

Die Aufbewahrungsdauer von personenbezogenen Daten im Forschungsbereich hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Rechtsgrundlage, dem Zweck und dem Umfang der Datenverarbeitung. Personenbezogene Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es für die verfolgten Zwecke erforderlich ist (1 lit. e) DSGVO). Einschlägige gesetzliche Bestimmungen normieren an der FH Gesundheitsberufe OÖ, dass personenbezogene Rohdaten mindestens 10 Jahre, bei klinischen Studien mindestens 15 Jahre aufbewahrt werden. Eine Aufbewahrung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen ist bis zu 30 Jahre möglich (§ 2f Abs. 3 (FOG)). Aus Gründen der guten wissenschaftlichen Praxis ist nach Ablauf der Löschungsfrist eine Anonymisierung der Daten einer Vernichtung aller Daten vorzuziehen. Dies ist z.B. möglich, indem Teilnehmer*innen-Identifikationslisten vernichtet oder Ton- und Videoaufzeichnungen gelöscht, die anonymisierten Transkripte aber aufbewahrt werden.

Im Rahmen von Bachelor- und Masterarbeiten sind die Studierenden persönlich für die Rohdaten verantwortlich - hier können wir keine Frist setzen. Die Archivierung kann zum Nachweis und zur Entkräftung von Plagiatsvorwürfen auch über einen längeren Zeitraum sinnvoll sein. Bei Plagiatsvorwürfen kann jederzeit Kontakt mit der FH Gesundheitsberufe OÖ aufgenommen werden.