Outgoings - Absolvent*innen
Absolvent*innen können innerhalb eines Jahres nach Studienabschluss noch ein Erasmus-Praktikum absolvieren.
Voraussetzungen:
- Fixierung des Praktikumsplatzes noch während des Studiums
- Übermittlung des Bewerbungsblatts für die Beantragung der Erasmus+ Förderung vor Studienabschluss
- Übermittlung aller notwendigen Unterlagen ehestmöglich
- Absolvierung des Praktikums innerhalb eines Jahres nach Studienabschluss
- Fristgerechte Einreichung notwendiger Unterlagen, zu finden unter “Erasmus-Praktikum”
Da Erasmus+ Praktika mehrmals durchgeführt werden können, kann ein solcher Zuschuss auch beantragt werden, wenn man bereits ein Erasmus-Praktikum während des Studiums absolviert hat.
Nähere Informationen zur Sprachvorbereitung finden Sie unter dem Punkt “Erasmus-Sprachvorbereitung”
Da bei Graduiertenpraktika der Versicherungsschutz über die ÖH nicht mehr gegeben ist, sind interessierte Absolvent*innen aufgefordert, einen besonderen Augenmerk auf einen ausreichenden Versicherungsschutz (Unfall-, Haftpflicht-, und Krankenversicherung) zu legen. Gerne können Sie sich bei Fragen an das International Office der FH Gesundheitsberufe OÖ wenden.