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Outgoings - Absolvent*innen

Absolvent*innen der FH Gesundheitsberufe OÖ können innerhalb eines Jahres nach Studienabschluss noch ein Erasmus+ Graduiertenpraktikum in einem Erasmus+ Programmland (das sind alle EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und die Türkei) absolvieren.

Voraussetzungen:

  • Fixierung des Praktikumsplatzes noch während des Studiums
  • Übermittlung des Bewerbungsblatts für die Beantragung der Erasmus+ Förderung vor Studienabschluss
  • Übermittlung aller notwendigen Unterlagen ehestmöglich
  • Absolvierung des Praktikums innerhalb eines Jahres nach Studienabschluss
  • Fristgerechte Einreichung notwendiger Unterlagen. Ablauf analog zum “Erasmus-Praktikum”
  • Mindestaufenthaltsdauer zwei volle Kalendermonate

Da Erasmus+ Praktika mehrmals durchgeführt werden können, kann ein solcher Zuschuss auch beantragt werden, wenn man bereits ein Erasmus-Praktikum während des Studiums absolviert hat, sofern 12 Monate Erasmus+ Förderdauer nicht überschritten werden.

Informationen zur Sprachvorbereitung finden Sie unter dem Punkt “Erasmus-Sprachvorbereitung”

Rolle im Graduiertenpraktikum

Das Erasmus+ Graduiertenpraktikum stellt eine Möglichkeit dar, vor dem Berufseinstieg noch einmal im Rahmen von Erasmus+ Erfahrungen im Ausland zu sammeln. Wichtig ist, im Gespräch mit einer potentiellen Aufnahmeorganisation die Rolle und Position des/der Absolvent*in anzusprechen. Unterschiedliche Auslegungen, welche Aufgaben (nicht) übernommen werden dürfen/müssen, können so vorab geklärt werden. Darüber hinaus kann es auch Sinn machen, über einen möglichen Verdienst und die Arbeitszeiten zu sprechen.

Versicherung

Da bei Graduiertenpraktika der Versicherungsschutz über die ÖH nicht mehr gegeben ist, sind interessierte Absolvent*innen aufgefordert, einen besonderen Augenmerk auf einen ausreichenden Versicherungsschutz (Unfall-, Haftpflicht-, und Krankenversicherung) zu legen. Gerne können Sie sich bei Fragen an das International Office der FH Gesundheitsberufe OÖ wenden.

Darüber hinaus sind die Hinweise unter “Versicherungsschutz” zu beachten.