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Sonstige Fördermöglichkeiten

IPS – Internationalisierungsprogramm für Studierende des Landes OÖ

Wer wird gefördert?

  • Studierende und Absolvent*innen
  • Hauptwohnsitz seit mindestens einem Jahr in OÖ

Was wird gefördert?

  • Studienaufenthalte
  • Lehrgänge
  • Praktika im nicht-deutschsprachigen Ausland im Ausmaß von maximal zehn Monaten.

Wie wird gefördert?

  • Nicht rückzahlbarer Barzuschuss in Höhe von bis zu 100 Euro pro Monat (zusätzlich zur Erasmus+ Förderung möglich)
  • Reisekostenzuschuss: Europa maximal 240 Euro, außerhalb Europas maximal 480 Euro (nur für Aufenthalte, die nicht im Rahmen von Erasmus+ stattfinden)
  • Förderungsobergrenze pro Vorhaben: 1.480 Euro (inkl. Reisekostenzuschuss)

Nähere Informationen zur Förderung sowie zur Antragsstellung finden Sie auf der Website des Landes OÖ.

Bei Erasmus+ Aufenthalten kann die IPS-Förderung zusätzlich beantragt werden. Zur Vermeidung einer Doppelfinanzierung werden dabei keine Reisekosten, sondern nur Aufenthaltskosten gefördert.

Österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung

Auf www.grants.at Österreichs größte Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung, findet man

  • weltweite Stipendien für in Österreich Studierende, Graduierte und Forschende
  • Stipendien für internationale Studierende, Graduierte und Forschende in Österreich
  • Forschungsförderungen, Preise und Praktika in Österreich und weltweit
  • rein nationale und hochschulinterne Förderungen

European Funding Guide

Der European Funding Guide ist die größte europäische Datenbank für die Suche von

  • Stipendien und Forschungsmöglichkeiten für Studierende im In- und Ausland
  • Finanzierungstipps für Studierende im In- und Ausland
  • Praktika im In- und Ausland

Mehr Informationen dazu können auf www.european-funding-guide.eu nachgelesen werden.

Stipendienstellen

Studienbeihilfebezieher*innen, welche ein Erasmus+ Auslandssemester absolvieren möchten, können zusätzlich um Beihilfe für ein Auslandsstudium ansuchen. Nähere Informationen dazu bieten die zuständigen Stipendienstellen.