Bachelor Programme
Ablauf Aufnahmeverfahren für die Bachelor Studiengänge an der FH Gesundheitsberufe OÖ 2026
(Stand: September 2025)
Das Aufnahmeverfahren 2026 wird in Präsenz und Online durchgeführt.
Hier finden Sie die aktuellen Bewerbungszeiten!
Alle Bewerber*innen der FH Gesundheitsberufe OÖ durchlaufen ein mehrstufiges Aufnahmeverfahren, für dessen Durchführung die jeweilige Studiengangsleitung verantwortlich ist. Ziel des Aufnahmeverfahrens ist, jenen Personen einen Studienplatz zu gewähren, die dieses Auswahlverfahren mit den besten Ergebnissen abschließen.
Das Aufnahmeverfahren für den Studienstart im Herbst 2026 läuft wie folgt ab:
- Online-Bewerbung
- Bewertung der eingereichten Bewerbungsunterlagen und der berufsspezifischen Aufgabenstellung bzw. des schriftlichen Test
- praktisch orientierter berufsspezifischer Eignungstest
- Aufnahmegespräch
- Studienplatzzusage/-absage/Warteliste
- Inskription und Studienstart
1. Online Bewerbung
Laden Sie bitte alle benötigten Unterlagen im Online-Bewerberportal OBSY hoch.
Der allgemeine Anmeldezeitraum beginnt am 1. Jänner 2026 und endet am 31. März 2026. Einige Studiengänge haben spezifische Anmeldezeiträume – hier finden Sie die aktuellen Bewerbungszeiten!
Im Online-Bewerberportal OBSY finden Sie bei den Studiengängen Biomedizinische Analytik, Gesundheits- und Krankenpflege und Logopädie die jeweilige berufsspezifische Aufgabenstellung, welche Sie nach Bearbeitung bitte wieder hochladen.
2. Bewertung der hochgeladenen Bewerbungsunterlagen und der berufsspezifischen Aufgabenstellung, des schriftlichen Tests, oder des Motivationsschreibens
In dieser Phase prüfen wir Ihre hochgeladenen Unterlagen.
Zusätzlich gilt Folgendes:
Wenn Sie sich für den Studiengang Diätologie, Ergotherapie, Hebamme oder Physiotherapie bewerben, werden Sie zu einem schriftlichen Test eingeladen.
Die Termine für den schriftlichen Test sind folgende:
| Diätologie | noch offen |
| Ergotherapie | 16. und 17. April 2026 |
| Hebamme | 14. und 15. April 2026 |
| Physiotherapie | noch offen |
Wenn Sie sich für die Studiengänge Biomedizinische Analytik, Gesundheits- und Krankenpflege oder Radiologietechnologie beworben haben, haben Sie eine berufsspezifische Aufgabenstellung bekommen.
Es werden folgende Kriterien bewertet und eine Reihung der Bewerbungen vorgenommen:
- Ergebnis des schriftlichen Tests bzw. Lösung der berufsspezifischen Aufgabenstellung und Arbeitsqualität
- Entwicklungspotential in Bezug auf den Studienerfolg
- Motivation bzw. soziales Engagement
Jene Bewerber*innen, die sich für die weitere Phase des Aufnahmeverfahrens qualifiziert haben, werden zeitgerecht dazu eingeladen.
Wenn Sie sich für den Studiengang Logopädie beworben haben, erhalten Sie den Auftrag ein Motivationsschreiben zu verfassen.
Es werden folgende Motive abgefragt:
- Wie haben Sie überprüft, dass der Beruf des*der Logopäden*in Ihren Berufsvorstellungen entspricht? Nennen Sie mind. zwei Aspekte.
- Nehmen Sie dabei Bezug auf Ihre eigenen Fähigkeiten und setzen Sie diese in Zusammenhang mit den beruflichen Erfordernissen. Führen Sie Beispiele Ihrer persönlichen Fähigkeiten an.
- Welche Lehrinhalte des Studiums interessieren Sie besonders und warum? Führen Sie mindestens drei Lehrveranstaltungen und deren Inhalte an.
- Führen Sie etwaige ehrenamtliche Tätigkeiten an und laden Sie Nachweise dazu hoch!
Jene Bewerber*innen, die sich für die weitere Phase des Aufnahmeverfahrens qualifiziert haben, werden zeitgerecht dazu eingeladen.
Gilt nur für Bewerber*innen des Studienganges Logopädie:
Im Rahmen des Aufnahmeverfahrens bitten wir um die Anfertigung eines Videos. Nach Beendigung der Aufnahmefrist (31.03.) erhalten Sie einen Link für den Zugang zur Lernplattform Moodle, wo das Video dann hochzuladen ist. Im Moodle-Kurs finden Sie eine ausführliche Anleitung, den vorgegebenen Sprechtext sowie das vorgesehene Lied.
- Dauer des Videos: max. 4 Minuten
- Format: mp(eg)4
Vorgegebene Inhalte dieses Videos:
- Kurzvorstellung mit Fokus auf Qualifikationen, Stärken und Motivation für Bewerbung und Berufswahl
- vorgegebenen Text laut und deutlich vorlesen
- vorgegebenes Lied singen
Eine ausführliche Anleitung, den vorgegebenen Text und das vorgesehene Lied erhalten Sie mit dem Link für den Zugang zur Lernplattform Moodle nach Beendigung der Aufnahmefrist. Zusätzlich finden Sie diese ausführliche Anleitung auch im Moodle-Kurs, wo Sie das Video hochladen. Die Bewertung umfasst:
- eine logopädische Beurteilung der Stimmleistung,
- eine logopädische Beurteilung von Ausdrucksfähigkeit, Aussprache und Myofunktion
Zusätzlich wird der HNO-ärztliche Befund einschließlich Stroboskopie oder Lupenlaryngoskopie und Audiometrie, der zum Aufnahmegespräch (in KW 22/23), mitzubringen ist, in die Bewertung mit einbezogen. Ohne HNO-ärztliches Gutachten entfällt das Kommissionsgespräch ersatzlos. Eine erneute Bewerbung ist erst im Folgejahr möglich.
Bitte vereinbaren Sie diesbezüglich zeitgerecht einen Termin bei der*dem HNO-Ärztin*Arzt Ihrer Wahl.
Gilt nur für Bewerber*innen des Studienganges Radiologietechnologie:
Im Rahmen des Aufnahmeverfahrens bitten wir um die Anfertigung eines Videos.
- Dauer des Videos: maximal 5 Minuten
- Format: mp(eg)4
Nach Beendigung der Aufnahmefrist bekommen Sie einen Link für den Zugang zur Lernplattform Moodle, wo das Video dann hochzuladen ist.
Vorgegebene Inhalte dieses Videos:
- kurze Vorstellung (nehmen Sie dabei Bezug auf Ihre eigenen Qualifikationen und Fähigkeiten)
- Darlegung der Motivation für die Bewerbung bzw. für die spätere Berufsausübung. Was reizt Sie am Beruf der Radiologietechnologie?
- Die fachspezifischen Fragen zum Berufsbild erhalten Sie per mail gemeinsam mit dem link für den Zugang zur Lernplattform Moodle.
3. Praktisch orientierter berufsspezifischer Eignungstest
Genauere Informationen zu diesem praktisch orientierten berufsspezifischen Eignungstest erhalten Sie zeitgerecht von jenem Studiengang, für den Sie sich beworben haben.
4. Aufnahmegespräch
Informationen zum Aufnahmegespräch erhalten Sie zeitgerecht.
Es werden mindestens drei Personen teilnehmen:
- die*der Bewerber*in
- die Studiengangsleitung
- und ein*e facheinschlägige*r Expert*in
5. Studienplatzzusage/-absage/Warteliste
Nach dem Aufnahmegespräch erfolgt die Reihung der Bewerber*innen und falls wir Ihnen einen Studienplatz anbieten können, erhalten Sie von uns ein Schreiben mit der Aufnahmeentscheidung und der Studienplatzzusage. Zu diesem Zeitpunkt werden Sie im Schreiben auch ersucht, letzte notwendige Dokumente per Mail an den jeweiligen Studiengang nachzureichen.
- Nachweis über einen 16-stündigen Erste-Hilfe-Kurs inklusive praktischer Übungen (dieser darf nicht älter als zwei Jahre sein mit Stichtag Studienbeginn). Sofern der Kurs in einem Zeitraum von bis zu 4 Jahren absolviert wurde (mit Stichtag Studienbeginn), ist ein 8-stündiger Auffrischungskurs beizubringen. Bei Überschreitung der 4 Jahresfrist, ist erneut ein 16-stündiger Erste-Hilfe-Kurs zu absolvieren (bis Mitte September).
- ärztliches Attest zum Nachweis der zur Erfüllung der Berufspflichten nötigen gesundheitlichen Eignung (laut den jeweiligen Berufsgesetzen § 54 GuKG, § 10 HebG, § 3 MTD-Gesetz)
- Strafregisterbescheinigung (nicht älter als drei Monate)
Jene Bewerber*innen, die keine fixe Studienplatzzusage bekommen haben, erhalten die Information, dass sie auf der Warteliste gereiht sind, oder sie erhalten ein Absageschreiben.
6. Inskription und Immatrikulation
Inskription und Immatrikulation erfolgen voraussichtlich ein bis zwei Wochen vor dem Studienstart am 15. September 2025.
Für das genaue Verfahren erhalten alle Bewerber*innen detaillierte Informationen von jenem Studiengang, für den sie sich beworben haben, per E-Mail. Für Fragen sind die Studiengänge über die Hotline-Telefonnummern und per E-Mail natürlich erreichbar.
Falls Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung die Zugangsvoraussetzungen (z.B. weil die Matura noch nicht stattgefunden hat) noch nicht erfüllen, werden Sie zum Bewerbungsverfahren zugelassen unter der Bedingung, dass Sie zum frühestmöglichen Zeitpunkt – spätestens jedoch vor Studienbeginn (Zulassung zum Studium) – die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen nachweisen.
Ausnahme: Der Nachweis der ausständigen Zusatzprüfungen für die Zugangsvoraussetzung „einschlägige berufliche Qualifikation“ hat entweder vor Aufnahme des Studiums oder bis zu einem mit der Studiengangsleitung vereinbarten Zeitpunkt des Studiums, jedenfalls vor Eintritt in das zweite Studienjahr vorzuliegen.
Zugangsvoraussetzungen
Im Folgenden haben wir für Sie alle Informationen zu den allgemeinen Zugangsvoraussetzungen zu unseren Bachelor-Studiengängen übersichtlich dargestellt.
An der FH Gesundheitsberufe OÖ kann mit und ohne Matura studiert werden. Informieren Sie sich darüber in den studiengangsspezifischen Zugangsvoraussetzungen.
- Zugangsvoraussetzungen Biomedizinische Analytik
- Zugangsvoraussetzungen Diätologie
- Zugangsvoraussetzungen Ergotherapie
- Zugangsvoraussetzungen Gesundheits- und Krankenpflege
- Zugangsvoraussetzungen Hebamme
- Zugangsvoraussetzungen Logopädie
- Zugangsvoraussetzungen Physiotherapie
- Zugangsvoraussetzungen Radiologietechnologie
Bitte beachten Sie auch die weiteren Informationen:
- Bedingungen für das Bewerbungsverfahren
- Informationen über die vorgeschriebenen Impfungen
- Sollten Sie Fragen zur Barrierefreiheit oder aufgrund einer Beeinträchtigung einen spezifischen Bedarf beim Aufnahmeverfahren haben, kontaktieren Sie bitte so früh wie möglich die jeweilige Studiengangsleitung.
- Bewerbungsunterlagen für Online-Bewerbungen (Dokumente zum Hochladen: Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, tabellarischer Lebenslauf mit Foto, Porträtfoto 19×22 mm oder 224×260 px, Jahres- oder Halbjahreszeugnis für die letzten beiden Jahre der höchsten Ausbildung, Zeugnis über Zugangsvoraussetzung Matura oder ähnliches)
- Kosten und Förderungen
- Ausländische Abschlüsse
- Datenschutz-Information für Studienbewerber*innen