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Hochschuldidaktik für Gesundheitsberufe

  • Art Master-Lehrgang (berufsermöglichend)
  • Dauer 4 Semester
  • Standorte Linz
Studierende mit Lehrender in Unterrichtssituation Fotocredit: FH Gesundheitsberufe OÖ / Dostal

Zugangsvoraussetzungen

Bewerber*innen für den Master Lehrgang Hochschuldidaktik müssen eine der folgenden Zugangsvoraussetzungen erfüllen:

  • facheinschlägiges Fachhochschul-Bachelorstudium
    Nachweis über den Abschluss eines facheinschlägigen Fachhochschul-Bachelor-Studienganges bzw. eines höherwertigen Fachhochschul- oder Universitätsstudiums.
  • gleichwertiges postsekundäres Studium
    Nachweis über den Abschluss eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung.
  • Berufsausbildung im MTD- oder Hebammenbereich
    Nachweis über den Abschluss einer Ausbildung in einem gehobenen medizinisch-technischen Dienst oder Hebamme an einer inländischen oder anerkannten ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung.

Bachelor- und gleichwertige postsekundäre Bildungsabschlüsse

  • Bachelor of Science in Health Studies
    (Biomedizinische Analytik, Diätologie, Ergotherapie, Hebamme, Logopädie, Physiotherapie, Radiologietechnologie) bzw. Diplom der dreijährigen postsekundären Bildungseinrichtungen der gehobenen medizinisch-technischen Dienste sowie der
    Hebammen
  • Bakkalaures/Bakkalaurea oder Bachelor der Pflegewissenschaft
  • Bachelor der Gesundheits- und Pflegewissenschaft (BSc)
  • Bachelor of Science-Supplement Pflegewissenschaft
  • Bachelor of Arts Pflege
  • Bachelor of Science Gesundheits- und Pflegewissenschaften
  • Bachelor of Arts Pflegepädagogik
  • Bachelor of Arts Pflegewissenschaft
  • Bachelor of Science in Nursing
  • Bachelor of Nursing
  • Bachelor der Gesundheits- und Krankenpflege

Höherwertige Fachhochschul- bzw. Universitätsstudien

  • Doktor*in der gesamten Heilkunde (Dr. med. univ.)
  • Magister*Magistra der Pflegewissenschaft

Die Prüfung des Qualifikationsniveaus der Bewerber*innen erfolgt durch die Lehrgangsleitung. Der Nachweis eventuell ausständiger Prüfungen muss spätestens beim kommissionellen Aufnahmegespräch vorliegen bzw. kann von der Lehrgangsleitung im Einzelfall individuell geregelt werden. Die Zulassung zum Studium kann diesbezüglich mit Auflagen (Ergänzungsarbeiten bzw. Ergänzungsprüfungen) verbunden sein. Der Unterricht wird primär in deutscher Sprache abgehalten. Ein Nachweis über die Kenntnisse der deutschen Sprache kann von der Lehrgangsleitung gefordert werden.

Studieren mit einem Gesundheits- und Krankenpflegediplom

Nur noch bis zum Ende des Bewerbungszeitraums am 31.07.2023 möglich!

Für Personen mit einem Gesundheits- und Krankenpflegediplom, die zudem eine außergewöhnliche berufliche Leistungsbilanz (siehe Prüfkriterien) vorweisen, besteht die Möglichkeit durch ein Gutachten der Lehrgangsleitung, über die einzelfallbezogene Prüfung, aufgenommen zu werden.

Als Prüfkriterien gelten:

  • Berufserfahrung in der Gesundheits- und Krankenpflege
  • Hochschulreife
  • Erfahrung in der Praxisanleitung bzw. der Lehre
  • Sonderausbildung nach GuKG
  • Nachweis über Kernfachbereiche (6 ECTS Sozial-kommunikative und Selbstkompetenz, 15 ECTS Wissenschaftliche Kompetenz).

Anrechnung nachgewiesener Vorkenntnisse

Die lehrveranstaltungsbezogene Anerkennung von Vorkenntnissen, welche über die Zugangsvoraussetzungen hinausgehende formale Qualifikationen betreffen (v.a. aufgrund von Studien bzw. Studiensemestern im In- oder Ausland, ist grundsätzlich möglich. Die Lehrgangsleitung entscheidet, ob besondere Kenntnisse bzw. Erfahrungen für eine bestimmte Lehrveranstaltung oder das Berufspraktikum angerechnet werden. In der Regel ist der Nachweis anrechenbarer Kenntnisse nicht älter als fünf Jahre. Der Antrag auf Anerkennung von Vorkenntnissen kann von den Studierenden jeweils zu Semesterbeginn bei der Lehrgangsleitung eingebracht werden. Der Nachweis der ausständigen Prüfungen muss spätestens beim kommissionellen Aufnahmegespräch vorliegen.

Fähigkeiten & Interessen

Zu den Voraussetzungen für diesen Lehrgang zählen:

  • umfangreiche fachliche Kenntnisse im Berufsfeld,
  • Berufserfahrung,
  • Bereitschaft zur Reflexion und zur wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit der Berufspraxis,
  • Interesse am Umgang mit und am Lernen von Menschen,
  • hohes Verantwortungsbewusstsein,
  • Kommunikations- und Teamfähigkeit,
  • Organisationstalent sowie
  • Bereitschaft zum lebenslangen Lernen.

Hinweis: Über die Aufnahme von Personen mit dem Abschluss einer Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung sowie einer außergewöhnlichen beruflichen Leistungsbilanz entscheidet die wissenschaftliche Leitung im Einzelfall.

Bewerbungsfristen

Aufnahme- und Schriftliches Testverfahren