Radiologietechnologie
Radiologietechnologie studieren ohne Matura
An der FH Gesundheitsberufe OÖ kann auch ohne Matura studiert werden!
Dies ist möglich, wenn Bewerber*innen eine der folgenden Zugangsvoraussetzungen erfüllen:
- Berufsreifeprüfung
- Studienberechtigungsprüfung
Die Studienberechtigungsprüfung muss eines der folgenden Pflichtfelder enthalten: Biologie, Biologie und Umweltkunde, Physik. Ist Englisch mit der Niveaustufe B2 nicht als Pflichtfach enthalten, muss die geforderte Fremdsprachenkenntnis bis spätestens zum Studienbeginn nachgewiesen werden. - relevante einschlägige berufliche Qualifikation
Zu den relevanten Beruflichen Qualifikationen für die Radiologietechnologie zählen folgende:
- Fachschule für Sozialberufe mit Diplomniveau (3-jährig) (Biologie oder Biologie und Umweltkunde, Physik, Englisch Niveaustufe B2)
- Diplom der Allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege / Diplom der Kinder- und Jugendlichenpflege / Diplom der psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege (Englisch Niveaustufe B2)
- Diplom der Medizinischen Fachassistenz mit Aufbaumodul Röntgen (Deutsch, Englisch Niveaustufe B2)
- Diplom im medizinisch-technischen Fachdienst, Pflegefachassistenz (Englisch Niveaustufe B2)
- Lehrberufsgruppen: Augenoptiker*in, Bautechnische*r Zeichner*in, Chemielabortechniker*in, EDV-Systemtechniker*in, Elektromaschinentechniker*in, Elektroniker*in, Fotograf*in, Hörgeräteakustiker*in, Informationstechnolog*in - Informatik, Informationstechnolog*in - Technik, Konstrukteur*in, Medienfachkraft - Medientechnik, Orthopädietechniker*in, Physiklaborant*in, Prozessleittechniker*in, Reprograf*in, Technische*r Zeichner*in, Vermessungstechniker*in, Werkstofftechniker*in (Englisch Niveaustufe B2)
Für diese Qualifikationen ist es notwendige eine, oder mehrere Zusatzprüfungen abzulegen, welche in der Klammer angegeben sind. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an unsere Studiengangsassistenzen.
Die Festlegung der erforderlichen Zusatzprüfungen erfolgt im Einzelfall durch die Studiengangsleitung. Der Nachweis der ausständigen Prüfungen hat entweder vor Aufnahme des Studiums oder bis zu einem mit der Studiengangsleitung vereinbarten Zeitpunkt des Studiums, jedenfalls vor Eintritt in das zweite Studienjahr vorzuliegen. Die geforderten Fremdsprachenkenntnisse sind durch eine Prüfung bei einer anerkannten Bildungseinrichtung nachzuweisen, die sich am gemeinsamen europäischen Referenzrahmen (GER) orientiert. Über zusätzliche notwendige Zusatzprüfungen informiert Sie die Studiengangsleitung.