Menü überspringen
Bewerben
Jobs Jobs
Bewerben

Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation

Nostrifizierung

Nostrifizierung ist die Anerkennung eines ausländischen akademischen Grades als gleichwertig mit einem entsprechenden österreichischen Studienabschluss. Eine Nostrifizierung kann nur erfolgen, wenn sie für die Berufsausübung oder die Fortsetzung der Ausbildung in Österreich notwendig ist und ein gleichwertiger Fachhochschul-Studiengang eingerichtet ist.

Weiterführende Informationen zur Nostrifizierung

Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses aus einem EU / EWR-Staat

Wird in Österreich ein Beruf in der Gesundheits- und Krankenpflege (GuK-Gesetz), in den gehobenen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufen (MTD-Gesetz), als Hebamme (Heb-Gesetz) oder ein anderer Gesundheitsberuf angestrebt, muss ein Anerkennungsverfahren über Ihren ausländischen Studienabschluss aus einem EU/EWR-Staat durchlaufen werden.

Weiterführende Informationen zur Anerkennung

Kontaktpersonen

Ansprechpartner*innen der jeweiligen Studiengänge:

Biomedizinische Analytik

Zuständig für Nostrifizierungen Biomedizinische Analytik

Diätologie

Zuständig für Nostrifizierungen Diätologie

Ergotherapie

Zuständig für Nostrifizierungen Ergotherapie

Gesundheits- und Krankenpflege

Anfragen für Nostrifizierungen der Gesundheits- und Krankenpflege ausschließlich über dieses Postfach.

Zuständig für Nostrifizierungen Gesundheits- und Krankenpflege

Hebamme

Zuständig für Nostrifizierungen Hebamme

Logopädie

Zuständig für Nostrifizierungen Logopädie

Physiotherapie

Zuständig für Nostrifizierungen Physiotherapie

Radiologietechnologie

Zuständig für Nostrifizierungen Radiologietechnologie