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Studienberechtigungsprüfung

Die Studienberechtigungsprüfung ist für alle jene Personen vorgesehen, die keine Reifeprüfung haben, aber gerne ein Studium aufnehmen möchten. Das Ablegen einer Studienberechtigungsprüfung ermöglicht eine Zulassung zu bestimmten Studienrichtungen ohne Reifeprüfung.

Auswahl der Studienrichtung

Die Studienberechtigung kann an der FH Gesundheitsberufe OÖ für die naturwissenschaftliche Studienrichtung erworben werden.

Mit dieser Studienberechtigung erwerben Sie die Zugangsvoraussetzung für die Bachelor-Studiengänge der FH Gesundheitsberufe OÖ. Das bedeutet, dass Sie sich nach erfolgreichem Absolvieren der Studienberechtigungsprüfung an der FH Gesundheitsberufe OÖ für einen Bachelor-Studiengang bewerben können.

Hier finden Sie das Studienangebot der FH Gesundheitsberufe OÖ.

Bitte beachten Sie: Haben Sie die Studienberechtigungsprüfung für eine an der FH Gesundheitsberufe OÖ vertretene Studienrichtungsgruppe an einer anderen Universität, Pädagogischen Hochschule oder Fachhochschule erworben, so gilt damit die Studienberechtigung auch an der FH Gesundheitsberufe OÖ als anerkannt.

Informationen zur Studienberechtigungsprüfung an der FH Gesundheitsberufe OÖ

Der Satzungsteil "Studienberechtigungsprüfung" regelt die Abwicklung der Studienberechtigungsprüfung an der FH Gesundheitsberufe OÖ.

Personen, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen, können die Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung beantragen:

  • vollendetes 20. Lebensjahr
  • Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Staates oder den Nachweis der Angehörigkeit einer Personengruppe gemäß Personengruppenverordnung
  • eine eindeutig über die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht hinausgehende erfolgreiche berufliche oder außerberufliche Vorbildung für das angestrebte Studium

Falls keine ausreichende Vorbildung für das angestrebte Studium vorliegt, kann der zuständige Prozessverantwortliche für die Studienberechtigungsprüfung, die Erbringung eventuell vorhandener Nachweise z.B. über die Absolvierung von Kursen der Erwachsenenbildung, Rettungssanitäterausbildung, Pflegeassistenzausbildung, Ausbildung medizinische Assistenzberufe u.ä. auftragen.

Die Studienberechtigungsprüfung umfasst folgende fünf Teilprüfungen

  • eine schriftliche Arbeit über ein allgemeines Thema (Deutsch)
  • drei Prüfungen, die im Hinblick auf die Vorkenntnisse oder Fertigkeiten für die Studienrichtungsgruppe naturwissenschaftliches Studium erforderlich sind (Englisch 2, Mathematik 1, Biologie)
  • eine Prüfung nach Wahl des Antragstellers/der Antragstellerin aus dem Bereich der Studienrichtungsgruppe Naturwissenschaftliche Studien

Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Prozessverantwortlichen für die Studienberechtigungsprüfung

In der FH Gesundheitsberufe OÖ ist für den Prozess der Studienberechtigungsprüfung Mag. Dr. Michael Pagani zuständig.

Vereinbaren Sie einen persönlichen Gesprächstermin und übermitteln Sie sämtliche Unterlagen, die unter „Antragstellung“ gefordert sind, vor diesem Termin in elektronischer Form an: studienberechtigung@fhgooe.ac.at

Aus Gründen der Datensicherheit und zum Schutz Ihrer eigenen personenbezogenen Daten empfehlen wir Ihnen, uns diese Unterlagen als PDF (einzeln oder gemeinsam in einer ZIP-Datei) mit einem Passwort geschützt zu übersenden. So ist sichergestellt, dass die Dateien bei der Übermittlung vor unberechtigter Einsichtnahme geschützt sind.

Lesen Sie die Datenschutzinformationen sorgfältig durch, bevor Sie einen Gesprächstermin vereinbaren.

Im Rahmen der Besprechung werden unter anderem folgende Fragen geklärt

  • Erfüllen Sie die Zulassungsvoraussetzungen zur Studienberechtigungsprüfung?
  • Verfügen Sie über eine über die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht hinausgehende erfolgreiche, berufliche oder außerberufliche Vorbildung für das angestrebte Studium?
  • Sind Ergänzungen zur Vorbildung notwendig?
  • Welche Pflichtfächer sind zu absolvieren?
  • Welches Wahlfach ist zu absolvieren?
  • Wäre eine Befreiung von der Ablegung der Studienberechtigungsprüfung im Wahlfach möglich und was würde das bedeuten?
  • Welche Prüfungen können anerkannt werden?
  • Wie ist der Prüfungsablauf an der FH Gesundheitsberufe OÖ?
  • Wie lange darf der Prozess der Studienberechtigungsprüfung maximal dauern?
  • Wie sieht es nach dem Abschluss der Studienberechtigungsprüfung mit dem Beginn eines Studiums aus?

Antragstellung

Sämtliche Dokumente senden Sie bitte vor dem Gesprächstermin an: studienberechtigung@fhgooe.ac.at

  • Antragsformular
  • ev. Formular „Anrechnung von Prüfungen
  • ev. Formular „Anrechnung Wahlfach“
  • Lebenslauf
  • Staatsbürgerschaftsnachweis oder Reisepass
  • Urkunden über Namenswechsel (z.B. Heiratsurkunde)
  • Nachweis der Vorbildung (Zeugnisse ab der 8. Schulstufe, Berufsschulzeugnisse, Lehrabschluss usw.)
  • Nachweise über zusätzliche über die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht hinausgehende Vorbildung

Beim Gesprächstermin sind sämtliche Formulare im Original vorzulegen.

Grundsätzlich müssen sämtliche nicht in Österreich ausgestellte öffentliche Urkunden entsprechend den österreichischen Beglaubigungsregeln für das Herkunftsland beglaubigt werden.

Welche Form der Beglaubigung im konkreten Fall und für das jeweilige Land erforderlich ist, erfahren Sie im persönlichen Gespräch.

Fremdsprachigen Dokumenten sind darüber hinaus autorisierte deutsche Übersetzungen beizufügen, die ebenfalls ordnungsgemäß beglaubigt sein müssen. Übersetzungen von in Österreich offiziell registrierten, gerichtlich beeideten Übersetzern benötigen keine zusätzliche Beglaubigung.

Der zuständige Prozessverantwortliche überprüft die Zulassungsvoraussetzungen und schlägt, wenn er die Voraussetzungen als erwiesen erachtet, dem FH-Kollegium die Zulassung vor.

Einreichung des Antrags auf Anerkennung von Prüfungen

Sollten Sie bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung Prüfungen an anderen anerkannten Bildungseinrichtungen positiv absolviert haben, können Sie gleichzeitig den „Antrag auf Anerkennung von Prüfungen“ stellen. Das Zeugnis/die Zeugnisse über die bereits absolvierten Prüfungen müssen im Original vorgelegt werden.

Der Antrag auf „Anerkennung von Prüfungen“ kann auch im späteren Verlauf der Studienberechtigungsprüfung gestellt werden.

Antrag auf Befreiung von der Ablegung des Wahlfaches

Wenn Sie eine Meisterprüfung oder eine Befähigungsprüfung gemäß der Gewerbeordnung, BGBl. Nr. 194/1994 oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 28/1990, erfolgreich abgelegt haben, können Sie von der Ablegung der Studienberechtigungsprüfung im Wahlfach befreit werden. Das ausgefüllte Antragsformular mit den Originalzeugnissen über die positiv abgeschlossene Meisterprüfung oder Befähigungsprüfung ist beim Gesprächstermin vorzulegen.

Bitte beachten Sie: Vier Prüfungen dürfen anerkannt werden. Mindestens eine Prüfung ist an der FH Gesundheitsberufe OÖ zu absolvieren. Wenn Sie ein Ansuchen auf Befreiung vom Wahlfach stellen, wird die verpflichtend zu absolvierende schriftliche Arbeit über ein allgemeines Thema (Deutsch) an der FH Gesundheitsberufe OÖ korrigiert und beurteilt.

Entscheidung über die Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung

Das FH-Kollegium der FH Gesundheitsberufe OÖ entscheidet über die Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung. Die Entscheidung wird Ihnen anschließend schriftlich übermittelt.

Vorbereitung und Durchführung der Studienberechtigungsprüfungen

Pflichtfächer

Die Pflichtfächer (Englisch 2, Mathematik 1, Biologie und schriftliche Arbeit über ein allgemeines Thema (Deutsch) können an anerkannten Erwachsenenbildungseinrichtungen absolviert werden. Kurszeiten/-gebühren bzw. Prüfungstermine/-gebühren sind direkt bei den Anbietern zu erfragen. Diese Prüfungen werden dann an der FH Gesundheitsberufe OÖ anerkannt. Für die formale Abwicklung steht das Formular „Anrechnung von Prüfungen“ zur Verfügung.

Weitere Informationen bzgl. der Anerkennung von Prüfungen finden Sie unter § 10 des Satzungsteiles Studienberechtigungsprüfung

Wahlfach

In dem Semester, in dem Sie das Wahlfach absolvieren, werden die Studiengebühr und der ÖH-Beitrag eingehoben. Bei Beginn eines Studiums an der FH Gesundheitsberufe OÖ wird diese Gebühr im 1. Semester angerechnet.

Das an der FH Gesundheitsberufe OÖ abzulegende Fach ist durch eine Lehrveranstaltungsprüfung zu absolvieren, dies erfolgt als außerordentlicher Studierender.

Als mögliche Fächer stehen zur Wahl:

  • Ethik für Gesundheitsberufe
  • Pädagogik, Psychologie, Soziologie

Wenn Sie von der Absolvierung des Wahlfaches befreit werden, weil Sie eine Meisterprüfung oder eine Befähigungsprüfung gemäß der Gewerbeordnung oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz erfolgreich abgelegt haben, wird das Pflichtfach „schriftliche Arbeit über ein allgemeines Thema (Deutsch) an der FH Gesundheitsberufe OÖ korrigiert und beurteilt.

Beim Gesprächstermin werden Sie über den genauen Ablauf der Lehrveranstaltungsorganisation und den Prüfungsablauf informiert.

Im Falle der Verhinderung bei einer Prüfung sind Sie verpflichtet, sich unverzüglich beim Prüfenden und dem Prozessverantwortlichen für die Studienberechtigungsprüfung zu melden.

Negativ beurteilte Prüfungen dürfen zweimal wiederholt werden. Die letzte zulässige Wiederholung wird in kommissioneller Form durchgeführt. Nach negativer Beurteilung der letzten zulässigen Wiederholung erlischt die Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung. Eine neuerliche Zulassung an der FH Gesundheitsberufe OÖ ist nicht möglich.

Bitte beachten Sie: Die Prüfungen müssen spätestens drei Jahre nach der Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung positiv absolviert werden. Nach Ablauf von drei Jahren ab Zulassung erlischt die Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung.

Studienberechtigungszeugnis

Wenn alle fünf Prüfungsfächer positiv absolviert sind bzw. die Anerkennung von Prüfungen erfolgt ist, erhalten Sie ein Studienberechtigungszeugnis für die jeweilige Studienrichtungsgruppe. Der Antrag auf Ausstellung des Zeugnisses erfolgt durch den Prozessverantwortlichen für die Studienberechtigungsprüfung an das FH-Kollegium der FH Gesundheitsberufe OÖ.

Das Studienberechtigungszeugnis gilt für alle Universitäten, Pädagogischen Hochschulen und Fachhochschulen, die ein Studium der jeweiligen Studienrichtungsgruppe anbieten.

Studium an der FH Gesundheitsberufe OÖ

Mit dem Absolvieren der Studienberechtigungsprüfung haben Sie die Voraussetzung für die Bewerbung für ein Bachelor-Studium geschaffen.

Nach erfolgreichem Abschluss der Studienberechtigungsprüfung können Sie offiziell am Aufnahmeverfahren der gewünschten Bachelor-Studienrichtung(en) teilnehmen.

Hier geht es zum Bewerbungsportal der FH Gesundheitsberufe OÖ!

Zuständiger Prozessverantwortlicher für die Studienberechtigungsprüfung