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Datenschutz-Info über die Verarbeitung personenbezogener Daten bei Antragstellung für die Studienberechtigungsprüfung an der FH Gesundheitsberufe OÖ

Die FH Gesundheitsberufe OÖ GmbH, Semmelweisstraße 34, 4020 Linz ist im Sinne der Datenschutz-Bestimmungen Verantwortliche für die personenbezogenen Daten der Antragsteller*innen der Studienberechtigungsprüfung. Alle personenbezogenen Daten, die von den Antragsteller*innen im Zuge der Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung selbst angegeben werden, werden zum Zweck der Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen für die Studienberechtigungsprüfung auf Grundlage der Bestimmungen des Fachhochschulgesetzes (FHG) verarbeitet. Die Bekanntgabe der Daten ist ebenso wie die Antragstellung freiwillig, allerdings ist es nicht möglich, die Studienberechtigungsprüfung zu beantragen, ohne die erforderlichen Daten anzugeben.

Die Datenverarbeitungen sind durch die Notwendigkeit für die die Entscheidung, ob eine Studienberechtigungsprüfung möglich ist (Vertragsanbahnung – Art. 6 Abs. 1 b) Datenschutz-Grundverordnung) gerechtfertigt. Die Daten werden unter Einsatz zertifizierter IT-Dienstleister verarbeitet. In begründeten Einzelfällen werden eingereichte ausländische Vorbildungs-Zeugnisse zur Überprüfung der Qualifikation sowie zur Prüfung der Echtheit der Urkunden an die zuständige Stelle im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung und/oder an die österreichische Vertretungsbehörde im Land der Ausstellung der Urkunde und/oder die ausgewiesene ausländische Bildungseinrichtung übermittelt. Die FH Gesundheitsberufe OÖ hat ein berechtigtes Interesse an der Überprüfung der Echtheit der Dokumente, die zur Basis für den möglichen Vertragsschluss werden (Art. 6 Abs. 1 f) allenfalls iVm Art. 49 Abs. 1 d) DSGVO). Wenn eine Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung an der FH Gesundheitsberufe OÖ erfolgt, werden die Antragsteller*innen über die weiteren Datenverarbeitungen zum Zweck des Abschlusses und der Erfüllung des Ausbildungsvertrages und für gesetzliche Meldeverpflichtungen gesondert informiert. Erfolgt keine Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung, werden die Antragsunterlagen zur Abwehr allfälliger Rechtsansprüche aufbewahrt und 3 Jahre ab Antrag zum darauffolgenden Ende des Studienjahres gelöscht.

Die Antragsteller*innen haben als Betroffene das Recht auf Auskunft, Berichtung, Löschung, Einschränkung und Übertragbarkeit der Daten sowie ein Beschwerderecht bei der österreichischen Datenschutzbehörde www.dsb.gv.at. Diese Rechte können per E-Mail an die Datenschutz-Koordinatorin und den Datenschutz-Beauftragten der FH Gesundheitsberufe OÖ unter datenschutz@fhgooe.ac.at geltend gemacht werden. www.fh-gesundheitsberufe.at/datenschutz/