Kinder- und Jugendlichenpflege
Zugangsvoraussetzungen
Bewerber*innen müssen folgende Zugangsvoraussetzung erfüllen:
- Berufsberechtigung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege
Die Prüfung des Qualifikationsniveaus der Bewerber*innen erfolgt durch die Lehrgangsleitung. Der Nachweis über die Berufsberechtigung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege muss spätestens zu Beginn des jeweiligen Lehrganges vorliegen.
Anmeldung & Bewerbung
Zusätzlich zu den allgemeinen Voraussetzungen (Berufsberechtigung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege) sollten die Studierenden auch spezielle Begabungen und Interessen mitbringen. Dazu gehören zum Beispiel die Freude am Umgang mit Kindern und Jugendlichen und die Bereitschaft zum intensiven Einbezug des Familiensystems. Eine gute Beobachtungsfähigkeit, Einfühlungsvermögen, ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Genauigkeit und Zuverlässigkeit sind wichtige Anforderungen in der Kinder- und Jugendlichenpflege.