Anästhesiepflege
Zugangsvoraussetzungen für den Hochschullehrgang
Bewerber*innen müssen folgende Zugangsvoraussetzung erfüllen:
- Berufsberechtigung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege
Die Prüfung des Qualifikationsniveaus der Bewerber*innen erfolgt durch die Lehrgangsleitung. Der Nachweis über die Berufsberechtigung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege muss spätestens zu Beginn des jeweiligen Lehrganges vorliegen.
Anforderungen & Bewerbung
Der Hochschullehrgang für Anästhesiepflege richtet sich an Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege, die die bereits im Anästhesiebereich arbeiten oder eine derartige Tätigkeit anstreben. Das 1. Semester (Basisausbildung) richtet sich zudem an Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege aus der Intensivpflege, der Kinderintensivpflege und der Pflege bei Nierenersatztherapie.
Zusätzlich zu den allgemeinen Voraussetzungen wie einem Diplom für Gesundheits- und Krankenpflege, Bereitschaft zur Reflexion und wissenschaftlicher Auseinandersetzung mit der Berufspraxis sollen Studierende für diesen Lehrgang auch spezielle Begabungen und Interessen mitbringen. Dazu zählen die Wahrnehmungs- und Beobachtungsfähigkeit bei Bedürfnissen von kranken Menschen aller Altersgruppen, aber auch die Bereitschaft interprofessionell und interdisziplinär mit den verschiedenen Berufsgruppen zusammenzuarbeiten. Eine hohe Flexibilität, Einfühlvermögen, ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Genauigkeit und Zuverlässigkeit sind wichtige Anforderungen in der Anästhesiepflege.