Intensivpflege
Zugangsvoraussetzungen
Bewerber*innen müssen folgende Zugangsvoraussetzung erfüllen:
- Berufsberechtigung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege
Die Prüfung des Qualifikationsniveaus der Bewerber*innen erfolgt durch die Lehrgangsleitung. Der Nachweis über die Berufsberechtigung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege muss spätestens zu Beginn des jeweiligen Lehrganges vorliegen.
Anforderungen & Bewerbung
Der Hochschullehrgang für Intensivpflege richtet sich an Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege, die bereits im Intensivbereich arbeiten oder eine derartige Tätigkeit anstreben.
Das 1. Semester (Basisausbildung) richtet sich zudem an Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege aus der Kinderintensivpflege, der Anästhesiepflege und der Pflege bei Nierenersatztherapie.
Zusätzlich zu den allgemeinen Voraussetzungen wie einem Diplom für Gesundheits- und Krankenpflege, Bereitschaft zur Reflexion und wissenschaftlicher Auseinandersetzung mit der Berufspraxis sollen Studierende für diesen Lehrgang auch spezielle Begabungen und Interessen mitbringen. Dazu zählen die Wahrnehmungs- und Beobachtungsfähigkeit bei Bedürfnissen von Schwerkranken aller Altersgruppen, aber auch die Bereitschaft interprofessionell und interdisziplinär mit den verschiedenen Berufsgruppen zusammenzuarbeiten.
Eine hohe Flexibilität, Einfühlvermögen, ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Genauigkeit und Zuverlässigkeit sind wichtige Anforderungen in der Intensivpflege.