Hinweise:
Die Meldung des Forschungsvorhabens an das Institutionelle Ethikboard muss durch die studienbetreibende Person erfolgen. Meldungen, die durch die betreuende Person erfolgen, werden nur in Ausnahmefällen akzeptiert.
Textfelder, die auf Ihr Forschungsvorhaben nicht zutreffen, sind mit „nicht zutreffend“ zu beschriften um ausschließen zu können, dass die Textfelder beim Ausfüllen des Antrags vergessen wurden.