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Bibliotheksordnung

der FH Gesundheitsberufe OÖ GmbH & des Ausbildungszentrums für Gesundheits- und Pflegeberufe am Klinikum Wels-Grieskirchen

Version V2, gültig ab 21.01.2026

§1 Geltungsbereich, Trägerschaft und Standorte

Die Bibliothek ist eine standortübergreifende Serviceeinrichtung der FH Gesundheitsberufe OÖ GmbH. Am Standort Wels wird sie von der FH Gesundheitsberufe OÖ GmbH und dem Ausbildungszentrum für Gesundheits- und Pflegeberufe am Campus Gesundheit am Klinikum Wels-Grieskirchen gemeinsam betrieben.

Als wissenschaftliche Serviceeinrichtung unterstützt die Bibliothek Studium und Ausbildung, Lehre und Forschung in allen Studienprogrammen der FH Gesundheitsberufe OÖ GmbH sowie im Ausbildungszentrum für Gesundheits- und Pflegeberufe am Klinikum Wels-Grieskirchen auch den dortigen Ausbildungsbetrieb.

Diese Bibliotheksordnung regelt die Nutzung des gesamten Bestandes (einschließlich gedruckter und elektronischer Medien) an allen Campusbibliotheken. Sie definiert die Rechte und Pflichten der Nutzer*innen sowie der Mitarbeiter*innen der Bibliotheksverwaltung. An jedem Bibliotheksstandort stehen Ansprechpersonen für bibliothekarische Belange zur Verfügung, die in die Verwaltung der jeweiligen Campusbibliothek (z. B. Medienerwerb, Katalogisierung, Entlehnung) eingebunden sind.

Mit der Nutzung der Bibliothek gilt die jeweils aktuelle Fassung dieser Bibliotheksordnung als akzeptiert. Ergänzend finden die geltenden Hausordnungen der jeweiligen Standorte sowie die IT-Nutzungsrichtlinien der FH Gesundheitsberufe OÖ GmbH Anwendung.

Folgende Campusbibliotheken stehen allen berechtigten Nutzer*innen zur Verfügung:

  • Med Campus VI. Linz (inkl. Zweigstelle Diätologie am Ordensklinikum Linz Elisabethinen)
  • Neuromed Campus Linz
  • Campus Gesundheit am Klinikum Wels-Grieskirchen (als gemeinsame Einrichtung mit dem Ausbildungszentrum für Gesundheits- und Pflegeberufe)
  • Campus Gesundheit am Pyhrn-Eisenwurzen Klinikum Steyr (an den Studiengängen)

§2 Dienstleistungen & Erwerbung

Die Bibliotheken unterstützen Studium, Ausbildung, Lehre und Forschung durch:

  • Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung wissenschaftlicher Literatur nach budgetärer Maßgabe,
  • Zugang zu gedruckten Medien,
  • Zugang zu elektronischen Medien (gilt nur für Angehörige der FH Gesundheitsberufe OÖ GmbH),
  • Allgemeine Auskunftserteilung zur Nutzung der Bibliothek sowie bibliographische Beratung,
  • Unterstützung bei Recherchen und der Nutzung von Online-Ressourcen,
  • Schulungen zur Literaturrecherche und zur Nutzung der Bibliothekssysteme.

Schwerpunkt der Erwerbung ist der Ausbau elektronischer Medien (E-Books, Datenbanken, E-Journals), um den orts- und zeitunabhängigen Zugriff zu gewährleisten und weiter auszubauen.

§3 Berechtigte Nutzer*innen

Zur Nutzung der Printbestände der Bibliothek sind berechtigt:

  • Mitarbeiter*innen der FH Gesundheitsberufe OÖ GmbH und des Ausbildungszentrums für Gesundheits- und Pflegeberufe am Klinikum Wels-Grieskirchen
  • Studierende der FH Gesundheitsberufe OÖ GmbH
  • Auszubildende des Ausbildungszentrums für Gesundheits- und Pflegeberufe am Klinikum Wels-Grieskirchen
  • Nebenberuflich Lehrende der FH Gesundheitsberufe OÖ GmbH sowie des Ausbildungszentrums für Gesundheits- und Pflegeberufe am Klinikum Wels-Grieskirchen
  • Externe Nutzer*innen können die Printbestände der Bibliothek als „Walk-In-User*innen“ ausschließlich in den Räumen der Bibliothek nutzen.

§4 Bibliotheksausweis

Für Angehörige der FH Gesundheitsberufe OÖ GmbH:

Der Studierendenausweis bzw. die Mitarbeiter*innenkarte dient zugleich als Bibliotheksausweis. Bei Verlust der Mitarbeiter*innenkarte oder des Studierendenausweises wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Studiengangsassistenz. Nebenberuflich Lehrende weisen sich bei der Entlehnung von Büchern und anderen Medien mittels eines amtlichen Lichtbildausweises aus.

Für Angehörige des Ausbildungszentrums für Gesundheits- und Pflegeberufe am
Klinikum Wels-Grieskirchen:

Die Mitarbeiter*innenkarte dient zugleich als Bibliotheksausweis. Bei Verlust der Mitarbeiter*innenkarte wenden Sie sich bitte unverzüglich an die Personalabteilung am Klinikum Wels-Grieskirchen. Nebenberuflich Lehrende weisen sich bei der Entlehnung von Büchern und anderen Medien mittels eines amtlichen Lichtbildausweises aus.

Bitte informieren Sie das Bibliotheksteam umgehend über Änderungen Ihres Namens oder Ihrer E-Mail-Adresse.

§5 Entlehnung & Fristen

Entlehnungen erfolgen persönlich gegen Vorweisen des Bibliotheksausweises.

Die Ausleihfristen lauten wie folgt:

Nutzer*innengruppe Frist Verlängerung Max. Anzahl Medien
Mitarbeiter*innen 6 Wochen 1x 6 Wochen 10 Medien
Nebenberuflich Lehrende 3 Wochen 1x 3 Wochen 5 Medien
Studierende & Auszubildende 3 Wochen 1x 3 Wochen 10 Medien
Nutzer*innengruppe
Mitarbeiter*innen
Nebenberuflich Lehrende
Studierende & Auszubildende
Frist
6 Wochen
3 Wochen
3 Wochen
Verlängerung
1x 6 Wochen
1x 3 Wochen
1x 3 Wochen
Max. Anzahl Medien
10 Medien
5 Medien
10 Medien

Verlängerungen sind nur möglich, wenn keine Vormerkung durch andere Nutzer*innen besteht.

Einzelne Werke können von der Entlehnung ausgeschlossen sein (z. B. Präsenzbestand, Abschlussarbeiten, Loseblattwerke).

Dauerleihgaben sind für Mitarbeiter*innen nach Absprache mit dem Bibliotheksteam grundsätzlich möglich.

Die Weitergabe entlehnter Medien an Dritte ist untersagt.

§6 Rückgabe, Mahnungen & Gebühren

Die Entlehnung von Medien ist gebührenfrei.

Entliehene Medien sind bis zum Ablauf der festgelegten Leihfrist während der besetzten Öffnungszeiten zurückzugeben. An Bibliotheksstandorten ohne besetzte Öffnungszeiten wenden Sie sich zur Rückgabe der Medien bitte an die zuständigen Bibliotheksverantwortlichen. Bei Überschreitung der Frist erfolgt eine elektronische Erinnerung.

Studierende der FH Gesundheitsberufe OÖ GmbH sowie Auszubildende des Ausbildungszentrums für Gesundheits- und Pflegeberufe am Campus Gesundheit am Klinikum Wels-Grieskirchen haben vor der Ausstellung des Abschlusszeugnisses sämtliches entliehenes Bibliotheksgut zurückzugeben und der jeweiligen Studiengangs-, Standort- oder Regionalleitung bzw. der Direktion einen entsprechenden Nachweis vorzulegen. Gleiches gilt für Personen, die ihr Studium unterbrechen oder abbrechen.

Mitarbeiter*innen der FH Gesundheitsberufe OÖ GmbH sowie des Ausbildungszentrums für Gesundheits- und Pflegeberufe am Campus Gesundheit am Klinikum Wels-Grieskirchen sind ebenfalls verpflichtet, sämtliches entliehenes Bibliotheksgut zurückzugeben. Erfolgt keine Rückgabe binnen sechs Monaten nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses oder nach Aufforderung, kann der Nachkaufwert des nicht retournierten Bibliotheksguts in Rechnung gestellt werden.

§7 Verlängerung & Vormerkung

Verlängerungen sind online, per E-Mail, telefonisch oder persönlich möglich.

Vormerkungen auf bereits entlehnte Medien sind möglich. Bei Eintreffen der vorgemerkten Medien werden die Nutzer*innen auf elektronischem Weg benachrichtigt.

§8 Umgang mit Medien und Haftung

Medien sind sorgsam zu behandeln. Es dürfen keine Markierungen vorgenommen bzw. Seiten geknickt oder entnommen werden.

Nutzer*innen haften für alle Schäden sowie den Verlust von entlehnten Werken und melden diese unverzüglich. Sollte der Ersatz eines Mediums notwendig werden, erfolgt dieser zum Zeitwert.

Die FH Gesundheitsberufe OÖ GmbH und das Ausbildungszentrum für Gesundheits- und Pflegeberufe am Klinikum Wels-Grieskirchen haften nicht für Schäden, welche aufgrund von irrtümlichen, unvollständigen, nicht geleisteten oder zeitlich verzögerten Bibliotheksleistungen entstehen. Dasselbe gilt für die Nutzung von Datenträgern, Datenbanken oder IT-Dienstleistungen innerhalb der Bibliotheksräumlichkeiten.

§9 Digitale Nutzung & Urheberrecht

Der Zugriff auf die von der FH Gesundheitsberufe OÖ GmbH lizenzierten elektronischen Ressourcen (E-Books, Datenbanken, E-Journals etc.) ist ausschließlich Angehörigen der FH Gesundheitsberufe OÖ GmbH vorbehalten. Die elektronischen Bestände der Bibliothek können innerhalb des FH-Netzwerks mittels WLAN der FH Gesundheitsberufe OÖ GmbH genutzt werden. Darüber hinaus besteht für Studierende und Mitarbeiter*innen der FH Gesundheitsberufe OÖ GmbH die Möglichkeit des Fernzugriffs über das Authentifizierungssystem Shibboleth.

Die vom Ausbildungszentrum für Gesundheits- und Pflegeberufe am Klinikum Wels-Grieskirchen lizenzierten elektronischen Ressourcen sind ausschließlich für Angehörige des Ausbildungszentrums für Gesundheits- und Pflegeberufe am Campus Gesundheit am Klinikum Wels-Grieskirchen zugänglich.

Die Nutzung elektronischer Ressourcen ist ausschließlich zum persönlichen Gebrauch für Studium, Lehre und Forschung gestattet. Eine Weitergabe an Personen außerhalb der FH Gesundheitsberufe OÖ GmbH sowie systematische oder automatisierte Downloads sind untersagt.

Es gelten die gesetzlichen Urheberrechtsbestimmungen sowie die Lizenzbedingungen der Anbieter, die von den Nutzer*innen einzuhalten sind. Die FH Gesundheitsberufe OÖ GmbH und das Ausbildungszentrum für Gesundheits- und Pflegeberufe am Klinikum Wels-Grieskirchen übernehmen keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit oder Verfügbarkeit der Inhalte und haften nicht für Zugriffsunterbrechungen.

Mit der Nutzung erkennen die Nutzer*innen die geltenden Bestimmungen an und haften für Verstöße sowie daraus entstehende Ansprüche Dritter.

§10 Reproduktionen & Vervielfältigungen

Bei Kopien, Scans oder Ausdrucken aus Print- oder elektronischen Medien sind die urheber- und persönlichkeitsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere § 42 UrhG) einzuhalten. Die Verantwortung für eine rechtmäßige Nutzung liegt ausschließlich bei den Nutzer*innen. Die FH Gesundheitsberufe OÖ GmbH sowie das Ausbildungszentrum für Gesundheits- und Pflegeberufe am Klinikum Wels-Grieskirchen sind von Ansprüchen Dritter, die durch missbräuchliche Verwendung entstehen, schad- und klaglos zu halten.

§11 Datenspeicherung und Datenschutz

Die Bibliothek der FH Gesundheitsberufe OÖ GmbH verarbeitet die Stammdaten und Entlehndaten zum Zweck der administrativen Abwicklung der Entlehnungen.

Rechtsgrundlage für diese Datenverarbeitungen ist die Erforderlichkeit für die Erfüllung der Rechte und Verbindlichkeiten aus dem Ausbildungsvertrag bzw. aus der Benützung der Bibliothek. Empfänger der Daten ist neben den zuständigen Organisationseinheiten der FH Gesundheitsberufe OÖ GmbH auch der IT-Dienstleister der FH Gesundheitsberufe OÖ GmbH, welcher die gesamte IT-Infrastruktur bereitstellt, sowie die Dienstleister der jeweiligen Bibliothekssysteme.

Die Daten werden bis max. 1 Jahr nach Studien- oder Dienstende und darüber hinaus bis zur Rückgabe aller entlehnten Medien aufbewahrt. Als betroffene Person haben Sie jederzeit ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer gespeicherten Daten, ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung, ein Recht auf Datenübertragbarkeit unter den Voraussetzungen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie ein Recht auf Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde.

Für die Mitarbeiter*innen in der Bibliotheksverwaltung gelten die Datenschutzbestimmungen (DSGVO) sowie eine umfassende Verschwiegenheitspflicht. Personenbezogene Daten dürfen nicht zu einem anderen Zweck als dem zur jeweiligen Aufgabenerfüllung verarbeitet bzw. zugänglich gemacht werden.

Kontakt - Datenschutz-Koordination und Datenschutzbeauftragte der FH Gesundheitsberufe OÖ GmbH

§12 Hausordnung & Verhalten

In den Bibliotheksräumen ist Ruhe zu bewahren.

Essen und laute Telefongespräche sind untersagt. Getränke sind nur in verschließbaren Behältnissen erlaubt.

Die Anweisungen des Bibliothekspersonals sind zu befolgen.

Bei groben oder wiederholten Verstößen gegen die Bibliotheksordnung kann die Nutzungsberechtigung entzogen werden.

Die FH Gesundheitsberufe OÖ GmbH und das Ausbildungszentrum für Gesundheits- und Pflegeberufe am Klinikum Wels-Grieskirchen haften nicht für den Verlust oder die
Beschädigung von Gegenständen, welche in die Bibliothek mitgebracht werden. Ebenso wird für Geld bzw. andere Wertsachen keine Haftung übernommen.

§13 Öffnungszeiten & Zugang

Die Zugänglichkeit der Bibliotheksräume ist standortabhängig:

Campusbibliothek am Med Campus VI Linz

Hier gelten besetzte Öffnungszeiten, die rechtzeitig bekannt gegeben werden. Während dieser Zeiten steht bibliothekarisches Personal für Auskünfte und Serviceleistungen zur Verfügung. Die Campusbibliothek ist barrierefrei zugänglich.

Campusbibliotheken am Neuromed Campus Linz und am Campus Gesundheit am Klinikum Wels-Grieskirchen

An diesen Standorten gibt es keine besetzten Öffnungszeiten. Die Bibliotheksräumlichkeiten sind während der allgemeinen Öffnungszeiten des jeweiligen Campus frei zugänglich. Für Entlehnungen ist es erforderlich, vorab mit den Bibliotheksverantwortlichen Kontakt aufzunehmen und die gewünschten Medien bekannt zu geben. Beide Campusbibliotheken sind barrierefrei zugänglich.

Campus Gesundheit am Pyhrn-Eisenwurzen Klinikum Steyr

Hier gibt es keine besetzten Öffnungszeiten. Für Entlehnungen ist es erforderlich, vorab mit den Bibliotheksverantwortlichen Kontakt aufzunehmen und die gewünschten Medien bekannt zu geben.

§14 Kommunikation & Inkrafttreten

Diese Bibliotheksordnung tritt am 21.01.2026 in Kraft und ersetzt frühere Regelungen.

Änderungen werden unverzüglich bekanntgegeben.

Aktuelle Informationen (Nutzung, Ansprechpersonen etc.) sind jederzeit auf der Website verfügbar.

§15 Kontakt & Ansprechpersonen

Allgemeine bibliothekarische Anfragen: bibliothek@fhgooe.ac.at

Standortbezogene Auskünfte: Ansprechpersonen an den jeweiligen Bibliotheksstandorten

Auskünfte zur Campusbibliothek am Campus Gesundheit am Klinikum Wels-Grieskirchen: Bibliothek@klinikum-wegr.at