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Bibliotheksordnung

Erstversion V1, gültig ab 04.10.2021

1 Vorbemerkungen und Geltungsbereich

a) Die Bibliothek ist eine zentrale Organisationseinheit und sie unterstützt in ihrer Rolle als wissenschaftliche Einrichtung Lehre, Forschung und Studium an allen Studienprogrammen der FH Gesundheitsberufe OÖ sowie an den Sekundarausbildungen der Gesellschafter (Oberösterreichische Gesundheitsholding GmbH, OÖ. Ordensspitäler Koordinations GmbH).

b) Die Bibliothek ist eine gemeinsame Einrichtung der FH Gesundheitsberufe OÖ und ihrer Gesellschafter (Oberösterreichische Gesundheitsholding GmbH, OÖ. Ordensspitäler Koordinations GmbH).

c) Die Bibliotheksordnung in der jeweils geltenden Fassung regelt die Benützung des gesamten Bestandes (Print- und E-Medien) an allen gemeinsamen Campus-Bibliotheken der FH Gesundheitsberufe OÖ sowie der Ausbildungseinrichtungen der Gesellschafter. Ein weiterer Regelungsinhalt der Bibliotheksordnung sind die Rechte und Pflichten der Benützer*innen sowie der Mitarbeiter*innen in der Bibliotheksverwaltung. Pro Studienprogramm und Standort gibt es Ansprechpersonen für bibliothekarische Agenden, die in der Verwaltung der jeweiligen Campus-Bibliothek (Medienbestellung, Inventarisierung, Öffnungszeiten, Entlehnung, etc.) mitwirken.

d) Durch die Benützung der Campus-Bibliotheken wird die Bibliotheksordnung in der jeweils geltenden Fassung automatisch anerkannt. Subsidiär zur Bibliotheksordnung gelten an den Standorten der Campus-Bibliotheken auch die jeweiligen Hausordnungen und die Informationen zu den IT-Diensten an der FH Gesundheitsberufe OÖ bzw. der Gesellschafter in den jeweils geltenden Fassungen.

e) Sämtliche Medien (Print- und E-Medien), die in die Bibliothekssysteme der Campus-Bibliotheken an den Standorten aufgenommen wurden und als solche gekennzeichnet sind, bilden den Bestand der Bibliothek.

2 Allgemeines zur Bibliotheksbenützung

a) Die Campus-Bibliotheken sind sowohl Freihand-, als auch Leihbibliotheken und bieten als multimediale Einrichtungen Informationsvermittlung mittels Print- und E-Medien. Die Print-Bestände der Campus-Bibliotheken stehen teils im Eigentum der FH Gesundheitsberufe OÖ GmbH sowie teils im Eigentum der Gesellschafter.

b) Die zentralen Aufgaben der Bibliothek sind die Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung der den Studien-, Lehr- und Forschungsbetrieb unterstützenden Literatur in gedruckter und elektronischer Form. Die Sammelschwerpunkte der Campus-Bibliotheken orientieren sich an den Inhalten der Studienprogramme der FH Gesundheitsberufe OÖ bzw. der Ausbildungseinrichtungen der Gesellschafter des jeweiligen Standorts. Die Bestände werden kontinuierlich und gezielt erweitert.

c) Die Bestände können an den Arbeits- und Leseplätzen der Campus-Bibliotheken bearbeitet und (exklusive Präsenzbestände) bei entsprechender Benützungsberechtigung auch entlehnt werden.

3 Datenspeicherung und Datenschutz

a) Die Bibliothek der FH Gesundheitsberufe OÖ und ihrer Gesellschafter verarbeitet zum Zweck der administrativen Abwicklung der Entlehnungen die

  • Stammdaten (Name, E-Mail-Adresse, Jahrgang, Matrikelnummer bzw. Personalnr.) und
  • Entlehndaten (Ausleihdaten, Entlehnfristen, Anzahl aktiver Entlehnungen, Fristverlängerungen, Rückgabedatum, Sperrvermerke, Ausschluss von Benützung der Bibliotheksbenütze*rinnen).

b) Rechtsgrundlage für diese Datenverarbeitungen ist die Erforderlichkeit für die Wahrnehmung und Erfüllung der Rechte und Verbindlichkeiten aus dem Ausbildungsvertrag bzw. aus der Benützung der Bibliothek. Empfänger der Daten ist neben den zuständigen Organisationseinheiten der FH Gesundheitsberufe OÖ auch der IT-Dienstleister der FH Gesundheitsberufe OÖ, welcher die gesamte IT-Infrastruktur bereitstellt, sowie die Dienstleister der jeweiligen Bibliothekssyteme.

c) Die Daten werden bis max. 1 Jahr nach Studien- oder Dienstende und darüber hinaus bis zur Rückgabe aller entlehnten Medien aufbewahrt. Als betroffene Person, haben Sie jederzeit ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer gespeicherten Daten, ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung, ein Recht auf Datenübertragbarkeit unter den Voraussetzungen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie ein Recht auf Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde.

d) Für die Mitarbeiter*innen in der Bibliotheksverwaltung gelten die Datenschutzbestimmungen (DSGVO) sowie eine umfassende Verschwiegenheitspflicht. Personenbezogene Daten dürfen nicht zu einem anderen Zweck als dem zur jeweiligen Aufgabenerfüllung verarbeitet bzw. zugänglich gemacht werden. Dies betrifft insbesondere die Stamm- und Entlehndaten der Student*innen und Lehrer*innen, die nicht an unbefugte Personen weitergegeben werden dürfen.

e) Die nicht gesicherte Übersendung (Passwortschutz) personenbezogener Daten in der Bibliotheksverwaltung ist nicht zulässig.

f) Die Datenschutz-Koordinatorin der FH Gesundheitsberufe OÖ und der Datenschutzbeauftragte sind unter folgenden Kontaktdaten erreichbar: FH Gesundheitsberufe OÖ GmbH, Semmelweisstraße 34/D3, 4020 Linz bzw. datenschutz@fhgooe.ac.at. Hier können Sie der FH Gesundheitsberufe OÖ auch Fragen und Anregungen zum Thema Datenschutz zukommen lassen. Aktuelle Datenschutz-Informationen finden Sie unter auf unserer Website unter Datenschutz.

4 Öffnungszeiten

a) Die Campus-Bibliotheken haben unterschiedliche Öffnungszeiten und können ggf. von der Bibliotheksleitung oder den Mitarbeiter*innen in der Bibliotheksverwaltung geändert werden. Etwaige Änderungen werden zeitnah bekannt gegeben. An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen sind die Campus-Bibliotheken grundsätzlich nicht geöffnet. In den vorlesungsfreien Zeiten gibt es reduzierte Öffnungszeiten. Ein Anspruch auf bestimmte Öffnungszeiten besteht nicht.

5 Verhalten in der Bibliothek, Pflichten der Benützer*innen und Haftungsausschluss

a) Die Campus-Bibliotheken sind Lese- und Arbeitsräume. Deshalb ist den Benützer*innen in diesen Räumlichkeiten jegliches Verhalten strengstens untersagt, welches eine adäquate Arbeitsatmosphäre bzw. den ordentlichen Bibliotheksbetrieb stört. Dies gilt vor allem für das Mitnehmen von Speisen und Getränken, Telefonieren, Musik hören und das Führen lauter Gespräche. Den diesbezüglichen Anordnungen ist Folge zu leisten.

b) Das Mitnehmen von Jacken, Taschen und Rucksäcken in die Campus-Bibliotheken ist untersagt. Für den Fall, dass eine Aufbewahrung der persönlichen Gegenstände am jeweiligen Standort nicht möglich bzw. unzumutbar ist, ist auf Verlangen, Einsicht in die Taschen und Rucksäcke oder ähnliche Behältnisse zu gewähren.

c) Die FH Gesundheitsberufe OÖ haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen, welche in die Bibliothek mitgebracht werden. Ebenso wird für Geld bzw. andere Wertsachen keine Haftung übernommen.

d) Die FH Gesundheitsberufe OÖ haftet weiters nicht für Schäden, welche aufgrund von irrtümlichen, unvollständigen, nicht geleisteten oder zeitlich verzögerten Bibliotheksleistungen entstehen. Dasselbe gilt für die Nutzung von Datenträgern, Datenbanken oder IT-Dienstleistungen innerhalb der Bibliotheksräumlichkeiten.

e) Fotografieren, Film- und Tonaufnahmen in den Räumlichkeiten der Campus-Bibliotheken bedürfen ausnahmslos der Zustimmung der Bibliotheksleitung, die in Abstimmung mit der Studiengangs-, Standort- oder Regionalleitung bzw. der Direktion der Sekundarausbildungen der Gesellschafter erfolgt.

6 Zulassung zur Benützung und Entlehnung

a) Die gemeinsame Bibliothek der FH Gesundheitsberufe OÖ und ihrer Gesellschafter ist eine wissenschaftliche Bibliothek.

b) Zur Benützung der Bibliothek berechtigt sind grundsätzlich alle Mitarbeiter*innen (haupt- und nebenberuflich) und Student*innen der FH Gesundheitsberufe OÖ sowie Mitarbeiter*innen und Schüler*innen der Sekundarausbildungen der Gesellschafter. Aus wichtigen Gründen kann diese Benützungsberechtigung von der Bibliotheksleitung in Abstimmung mit der jeweiligen Studiengangs-, Standort- oder Regionalleitung bzw. der Direktion der Sekundarausbildungen der Gesellschafter jederzeit eingeschränkt oder widerrufen werden. In schwerwiegenden Fällen wird die Geschäftsführung der FH Gesundheitsberufe OÖ ebenfalls miteingebunden.

c) Externe Benützer*innen können die Angebote der Bibliothek in der Regel als „Walk-in-user“ in den Räumen der Bibliothek nutzen.

d) Für die Buch- und Medienentlehnung (Print-Bestände) ist ein Ausweis (abhängig von der jeweiligen Campus Bibliothek ein gültiger Bibliotheks-, Studierendenausweis, eine Personalkarte oder ein amtlicher Lichtbildausweis) erforderlich. Die Entlehnung ist gebührenfrei.

e) Alle Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben bzw. nicht geschäftsfähig sind, können erst nach Vorlage einer Zustimmungs- und Haftungserklärung durch die/den Erziehungsberechtigten eine Benützungsberechtigung erhalten. Diese Berechtigung kann seitens der Bibliotheksleitung in Abstimmung mit der jeweiligen Studiengangs-, Standort- oder Regionalleitung bzw. der Direktion der Sekundarausbildungen der Gesellschafter jederzeit widerrufen werden.

7 Benützung und Entlehnung

Benützung innerhalb der Bibliothek

a) Die Bibliothek soll allen Benützer*innen ein möglichst effizientes Service bieten. Im Freihandbereich der Campus-Bibliotheken sind die Print-Medien systematisch aufgestellt und frei zugänglich. Die Print-Medien sind von den Benützer*innen selbst zu entnehmen und die genutzten Medien müssen unmittelbar nach dem Gebrauch wieder am ursprünglichen Platz eingestellt werden.

b) Beim Verlassen der Bibliothek müssen sämtliche Medien – auch jene im Besitz der*des Benützerin*s – zur Ausleihe bzw. Kontrolle der Bibliotheksleitung bzw. den Mitarbeiter*innen in der Bibliotheksverwaltung vorgelegt werden.

Benützung außerhalb der Bibliothek

a) Alle zugelassenen Benützer*innen haben das Recht, Print-Medien der Campus–Bibliotheken, welche nicht zum Präsenzbestand der Bibliotheken gehören, zu entlehnen. Von der Entlehnung ausgenommen sind die Präsenzbestände wie z. B. Nachschlagewerke, Kataloge, Loseblattsammlungen, Wörterbücher und sonstige gesperrte Medien. Die Entlehnung der Medien darf nur persönlich vorgenommen
werden.

b) Die Entlehndauer und die Anzahl der entlehnbaren Print-Medien richtet sich nach dem Benützer*innenstatus. Bei dringendem Bedarf für Forschung und Lehre ist die Bibliothek befugt, Medien auch vor Ablauf der Leihfrist zurückzufordern.

  • Hauptberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FH Gesundheitsberufe OÖ sowie der Sekundarausbildungen der Gesellschafter (unbegrenzt, 15 Medien)
  • Nebenberuflich Lehrende der FH Gesundheitsberufe OÖ sowie der Sekundarausbildungen der Gesellschafter (3 Wochen + einmalige 3-wöchige Verlängerung, 5 Medien)
  • Studierende der FH Gesundheitsberufe OÖ sowie Auszubildende der Sekundarausbildungen der Gesellschafter (3 Wochen + einmalige 3-wöchige Verlängerung, 10 Medien)

c) Dauerleihgaben für hauptberuflich Mitarbeiter*innen an der FH Gesundheitsberufe OÖ sowie den Sekundarausbildungen der Gesellschafter sind ausschließlich innerhalb des jeweiligen Campus zulässig und müssen präsent in den jeweiligen Büros gehalten werden. Das bedeutet, die Literatur ist bei Bedarf anderen Benützer*innen zur Verfügung zu stellen. Der Umfang der Dauerleihgaben sollte 10 Titel nicht übersteigen und richtet sich nach der Verfügbarkeit, d. h. bei weniger als zwei Exemplaren eines Titels ist eine Dauerleihgabe nicht zulässig.

d) Die Weitergabe entlehnter Medien an Dritte ist untersagt.

e) Bei wiederholten Verstößen gegen die Entlehnbestimmungen der Bibliotheksordnung kann einzelnen Benützer*innen von der Bibliotheksleitung in Abstimmung mit der jeweiligen Studiengangs-, Standort- oder Regionalleitung bzw. der Direktion der Schule die Entlehnberechtigung entzogen werden.

Benützung der elektronischen Bestände

a) Die elektronischen Bestände (Datenbanken, E-Journals, E-Books usw.) der Bibliothek können innerhalb des FH-Bereichs entweder an den Mitarbeiter*innen-PCs, den Student*innen-PCs oder privaten Endgeräten mittels WLAN der FH Gesundheitsberufe OÖ genutzt werden. Darüber hinaus besteht für Student*innen und Mitarbeiter*innen der FH Gesundheitsberufe OÖ die Möglichkeit des Fernzugriffs (Shibboleth).

b) Der Zugriff auf lizenzierte E-Medien und Daten ist ausschließlich Angehörigen (Student*innen und Mitarbeiter*innen) der FH Gesundheitsberufe OÖ gestattet.

c) Die lizenzierten E-Medien (Volltexte, Abstracts, etc.) dürfen nur zum persönlichen Gebrauch sowie für Studium, Lehre und Forschung verwendet werden. Die Weitergabe in elektronischer oder in gedruckter Form an FH-fremde Dritte ist aufgrund der vereinbarten Lizenzbestimmungen ausnahmslos untersagt.

d) Die FH Gesundheitsberufe OÖ übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der in den elektronischen Medien zur Verfügung gestellten Daten. Ebenfalls haftet die FH Gesundheitsberufe OÖ nicht für Schäden, die durch zeitweilige Unterbrechungen oder Ausfälle des Zugangs zu diesen Informationsquellen entstehen.

f) Die Benützer*innen sind verpflichtet, bei der Verwendung von durch die FH Gesundheitsberufe OÖ zur Verfügung gestellten elektronischen Medien, die Benützungsbedingungen und die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen insbesondere das Urheberrechtsgesetz und die Lizenzvereinbarungen einzuhalten. Wird die FH Gesundheitsberufe OÖ wegen einer von Benützer*innen verursachten Verletzung von Rechten Dritter in Anspruch genommen, so haben die jeweiligen Benützer*innen alle daraus erwachsenden Kosten zu ersetzen.

8 Rückgabe von Medien

a) Vor Ablauf der Leihfrist müssen entliehene Medien unaufgefordert in der jeweiligen Campus-Bibliothek zu den Öffnungszeiten retourniert werden. Die Medienrückgabe kann auch durch Dritte erfolgen. Die Verantwortung dafür trägt jedoch der*die Benützer*in, der*die die Medien entliehen hat.

b) Die Bibliotheksleitung hat das Recht, aus zwingenden Gründen (z. B. Bedarf für Forschung und Lehre, Durchführung einer Inventur, etc.) die Rückgabe einzelner oder aller entliehenen Medien anzuordnen.

9 Entlastung

a) Student*innen sowie Mitarbeiter*innen der FH Gesundheitsberufe OÖ haben vor der Ausfolgung ihres Abschlusszeugnisses bzw. der Beendigung des Dienstverhältnisses sämtliches entliehenes Bibliotheksgut an die Bibliothek zu retournieren. Ebenso müssen Schüler*innen sowie Mitarbeiter*innen der Sekundarausbildungen der Gesellschafter sämtliches entliehenes Bibliotheksgut an die Bibliothek retournieren. Die Bibliothek bestätigt daraufhin die Entlastung und übermittelt diese Information an die/den jeweilige/n Vorgesetzte/n bzw. Studiengangs-Standort- oder Regionalleitung. Gleiches gilt für Studienunter-/abbrecher*innen. Wenn keine Rückgabe binnen 6 Monaten erfolgt, wird das entliehene Bibliotheksgut dem*r Benützer*in zum Nachkaufwert in Rechnung gestellt.

10 Kopieren

a) Bei Reproduktionen bzw. Vervielfältigungen (Kopien) von Print- und E-Medien obliegt die Einhaltung der urheber- und persönlichkeitsrechtlichen Bestimmungen den Benützer*innen (vgl. insbes. § 42 UrhG). Der*die Benützer*in hat die FH Gesundheitsberufe OÖ hinsichtlich sämtlicher Ansprüche Dritter, welche aus einer missbräuchlichen Nutzung durch den*die Benützer*in resultieren, schad- und klaglos zu halten (siehe insbesondere auch Leitfaden Urheberrecht für Lehrende und Leitfaden Urheberrecht für Bachelor- und Masterarbeiten).

11 Beschädigung und Verlust von Medien

a) Die Benützer*innen haften für Verluste und Beschädigungen aller auf ihren/seinen Namen entlehnten oder von ihr*ihm benützten Medien.

b) Der Wert verlorener oder beschädigter Medien ist unverzüglich zu ersetzen. Eintragungen, Unterstreichungen und das Anbringen von Lesehilfen in entlehnten Büchern sind strengstens untersagt und gelten als Schäden, die ersetzt werden müssen, wobei der Nachkaufpreis des Mediums als Richtwert dient.

c) Schäden führen zu einer Ersatzbeschaffung, deren Kosten den jeweiligen Benützer*innen in Rechnung gestellt werden. Im Falle von nicht mehr im Handel erhältlichen Medien ist von den jeweiligen Benützer*innen voller Wertersatz (Nachkaufpreis) zu leisten. Die Benützer*innen sind dazu verpflichtet, unmittelbar vor der Entlehnung den Zustand des Mediums zu prüfen. Bereits vorhandene Schäden
sind der Bibliotheksleitung bzw. den Mitarbeiter*innen in der Bibliotheksverwaltung unverzüglich zu melden. Erfolgt keine Meldung, so obliegt es den Benützer*innen zu beweisen, dass sie das Medium in fehlerhaftem Zustand erhalten haben.

12 Anschaffung und ausgeschiedene Medien

a) Zur Bestellung von Medien (Medienakzession) ist die Bibliotheksleitung berechtigt. Für die Bestellung von Print- und E-Medien existiert ein eigener Prozess, der zentral über die Bibliothek verwaltet wird. Die Bildungseinrichtungen der Gesellschafter verfügen über eigene Prozesse der Anschaffung von Medien.

b) Über auszuscheidende Bestände entscheidet die Bibliotheksleitung in Abstimmung mit der jeweiligen Studiengangs-, Standort- oder Regionalleitungen bzw. der Direktion der Sekundarausbildungen der Gesellschafter.

13 Sonstige Bestimmungen

a) Die Bibliothek versucht in allen Belangen der Literaturversorgung und -verwaltung kompetent zu beraten. Die Rechercheresultate haben jedoch nur empfehlenden Charakter und können daher auch nicht als endgültiges Ergebnis verstanden werden. Des Weiteren schließt die Bibliothek auch jegliche rechtliche Relevanz der Rechercheergebnisse aus.

14 Verstoß gegen die Bibliotheksordnung

a) Ein Zuwiderhandeln gegen diese Bibliotheksordnung zieht eine schriftliche Verwarnung nach sich. Bei groben Verstößen kann nach einmaliger schriftlicher Verwarnung das Benützungsrecht bzw. die Entlehnberechtigung von der Bibliotheksleitung in Abstimmung mit der jeweiligen Studiengangs-, Standort- oder Regionalleitung bzw. der Direktion der Sekundarausbildungen der Gesellschafter eingeschränkt oder entzogen werden.

15 Salvatorische Klausel

a) Sollte eine Bestimmung dieser Bibliotheksordnung ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Bibliotheksordnung im Übrigen nicht berührt.

16 Inkrafttreten

a) Diese Bibliotheksordnung tritt mit Wirkung vom 4. 10. 2021 in Kraft und ersetzt alle bisherigen Bibliotheksordnungen an den gemeinsamen Campus-Bibliotheken der FH Gesundheitsberufe OÖ und ihrer Gesellschafter.

b) Diese Bibliotheksordnung liegt in den Campus-Bibliotheken zur Einsicht auf und ist auf der Webseite der Bibliothek der FH Gesundheitsberufe OÖ unter Bibliotheksordnung abrufbar.