Präsenzquoren des Kollegiums
V1, Juli 2021
1. Regelungen zu Präsenzquoren im Kollegium
Gemäß Geschäftsordnung des Kollegiums gelten folgende Präsenzquoren im Kollegium der FH Gesundheitsberufe OÖ:
Das Kollegium ist beschlussfähig, wenn es ordnungsgemäß einberufen wurde und wenigs-tens die Hälfte der Mitglieder persönlich anwesend oder durch Stimmübertragung vertreten ist.
Sofern gesetzlich oder in der Geschäftsordnung nichts anderes bestimmt ist, kommt ein Be-schluss zustande, wenn die Zahl der Prostimmen größer ist als die Hälfte der Zahl der bei der Abstimmung anwesenden stimmberechtigten und durch Stimmübertragung ausgewiesenen Mitglieder (einfache Mehrheit).
2. Inkrafttreten
Dieser Satzungsbestandteil tritt mit 1.7.2021 in Kraft.
Die Regelungen entsprechen den gleichlautenden Bestimmungen in der Geschäftsordnung, welche vom Kollegium am 24.1.2013 im Einvernehmen mit dem Erhalter beschlossen wurde.
V1, Juli 2021