Was wird in einem Nostrifizierungsverfahren geprüft?
Die Kollegiumsleitung der Fachhochschule hat zu prüfen, ob das ausländische Studium des/der Antragsteller*in hinsichtlich
- der Anforderungen (niveaumäßige Einordnung: Bakkelaureatsstudium)
- des Gesamtumfanges (ECTS) sowie
- der Studieninhalte
so aufgebaut ist, dass es mit dem im Antrag genannten inländischen Fachhochschul- Studiengang als gleichwertig anzusehen ist. Von einer Gleichwertigkeit spricht man, wenn die Übereinstimmung von mindestens 75% der Lehrinhalte gegeben ist.
Jene Lehrveranstaltungen, die nicht durch entsprechende Nachweise belegt werden, können in die Gleichwertigkeitsprüfung nicht miteinbezogen werden.