Advanced Health Professional

Zugangsvoraussetzungen für den Hochschullehrgang mit Masterabschluss
Bewerber*innen müssen folgende Zugangsvoraussetzungen erfüllen:
Nachweis einer Qualifikation
- im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege oder
- in gehobenen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufen oder
- im Hebammenwesen
und
- Nachweis über den Eintrag im Gesundheitsberuferegister bzw. Hebammenregister
und
- Nachweis über den Abschluss eines facheinschlägigen Fachhochschul-Bachelorstudiums oder Abschluss eines anderen facheinschlägigen Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen bzw. ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung
und
Nachweis über eine mindestens 2-jährige einschlägige Berufserfahrung
Beispielsweise gelten folgende Fachrichtungen als relevante Bachelorstudien
Bachelor of Science in Health Studies (Biomedizinische Analytik, Diätologie, Ergotherapie,
Hebammen, Logopädie, Physiotherapie, Radiologietechnologie)
- Bakkalaureus/Bakkalaurea oder Bachelor der Pflegewissenschaft
- Bachelor der Gesundheits- und Pflegewissenschaft
- Bachelor of Science-Supplement Pflegewissenschaft
- Bachelor of Arts Pflege
- Bachelor of Science Gesundheits- und Pflegewissenschaften
- Bachelor of Arts Pflegepädagogik
- Bachelor of Arts Pflegewissenschaft
- Bachelor of Science in Nursing
- Bachelor of Nursing
Bachelor der Gesundheits- und Krankenpflege
Als andere facheinschlägige Studien gelten
- Diplom der dreijährigen Akademie der gehobenen medizinisch-technischen Dienste sowie der Hebammen
- Abschluss einer anderen dreijährigen postsekundären Ausbildung an einer anerkannten inländischen oder ausländischen Bildungseinrichtung
- Magister*Magistra der Pflegewissenschaften
Die Prüfung des Qualifikationsniveaus der Bewerber*innen erfolgt durch die Lehrgangsleitung. Der Nachweis eventuell ausständiger Prüfungen muss spätestens beim Aufnahmegespräch vorliegen bzw. kann von der Lehrgangsleitung im Einzelfall individuell geregelt werden. Die Zulassung zum Studium kann diesbezüglich mit Auflagen (Ergänzungsarbeiten bzw. Ergänzungsprüfungen) verbunden sein. Der Unterricht wird primär in deutscher Sprache abgehalten. Ein Nachweis über die Kenntnisse der deutschen Sprache kann von der Lehrgangsleitung gefordert werden.
Anrechnung nachgewiesener Vorkenntnisse
Die lehrveranstaltungsbezogene Anerkennung von Vorkenntnissen, welche über die Zugangsvoraussetzungen hinausgehende formale Qualifikationen betreffen (v.a. aufgrund von Studien bzw. Studiensemestern im In- oder Ausland), ist grundsätzlich möglich. Die Lehrgangsleitung entscheidet, ob besondere Kenntnisse bzw. Erfahrungen für eine bestimmte Lehrveranstaltung oder das Berufspraktikum angerechnet werden. In der Regel ist der Nachweis anrechenbarer Kenntnisse nicht älter als fünf Jahre. Der Antrag auf Anerkennung von Vorkenntnissen kann von den Studierenden jeweils zu Semesterbeginn bei der Lehrgangsleitung eingebracht werden.
Fähigkeiten & Interessen der Studierenden
- Berufserfahrung und fundierte fachliche Kompetenzen im Berufsfeld,
- professionelles Selbstverständnis, Selbständigkeit, Bereitschaft zur Selbstreflexion,
- hohes Verantwortungsbewußtsein,
- Teamorientierung und Interesse an interprofessioneller Zusammenarbeit,
- Kommunikations- und Beratungskompetenz,
- Interesse an der Übernahme von klinischem Leadership und erweiterten Aufgaben,
- Organisationstalent und Selbstmanagementfähigkeiten,
- Interesse an wissenschaftlichem Arbeiten und Weiterentwicklung der Berufspraxis,
- Bereitschaft zur Weiterbildung und Erweiterung der eigenen Kompetenzen.
