Absolventinnen und Absolventen können innerhalb eines Jahres nach Abschluss noch ein Erasmus-Praktikum absolvieren.
Voraussetzungen:
- Fixierung des Praktikumsplatzes noch während des Studiums
- Übermittlung des Bewerbungsblattes für die Beantragung des Erasmus-Zuschusses vor Studienabschluss
- Übermittlung aller notwendigen Unterlagen ehestmöglich
- Absolvierung des Praktikums innerhalb eines Jahres nach Studienabschluss
- die Unterlagen finden Sie unter dem Punkt “Erasmus-Praktikum”
Da Erasmus-Praktika mehrmals durchgeführt werden können, kann ein solcher Zuschuss auch beantragt werden, wenn man bereits ein Erasmus-Praktikum während des Studiums absolviert hat.
Nähere Informationen zur Sprachvorbereitung finden Sie unter dem Punkt “Erasmus-Sprachvorbereitung”
Besonders Absolventinnen und Absolventen wird empfohlen, den bestehenden Versicherungsschutz (Unfall-, Haftpflicht- Krankenversicherung) für den Erasmus-Auslandsaufenthalt abzuklären.