Online Einreichen
Ab sofort können Anträge auf Prüfung des Forschungsvorhabens durch das Institutionelle Ethikboard mittels der barrierefreien Online-Formulare eingereicht werden. Bitte verwenden Sie hierfür das Antragsformular (kein Votum einer Ethikkommission vorhanden) oder das Meldeformular (Votum einer Ethikkommission vorhanden. Wir bitten um Ihr Verständnis und danken für Ihre Mitarbeit.
Hinweise zum Ausfüllen der Anträge
- Der Antrag auf Prüfung des Forschungsvorhabens durch das Institutionelle Ethikboard muss von der studienbetreibenden Person eingereicht werden. Einreichungen durch die betreuende Person werden nur in Ausnahmefällen akzeptiert.
- Es können nur vollständig eingereichte Anträge im Rahmen der Sitzungen behandelt werden. Unvollständige Anträge werden von der Geschäftsstelle zurückgewiesen und müssen neu eingereicht werden!
- Textfelder, die auf Ihr Forschungsvorhaben nicht zutreffen, sind mit „nicht zutreffend“ zu beschriften, um ausschließen zu können, dass die Textfelder beim Ausfüllen des Antrags vergessen wurden.
- Alle übermittelten Dokumente sollten eine Versionsnummer und ein Versionsdatum enthalten, um bei Nachreichungen die aktuellste Dokumentenversion identifizieren zu können. Versionsnummer und Versionsdatum können auch nachträglich handschriftlich auf den Dokumenten festgehalten werden.
- Forschungsvorhaben, in denen Personen von externen Unternehmen oder Institutionen involviert werden, benötigen eine Einwilligungserklärung des Unternehmens bzw. der Institution (z. B. bei Befragung von Patient*innen oder Mitarbeiter*innen). Diese Einwilligungserklärung ist auch für die Nutzung externer Infrastruktur einzuholen, sofern diese Nutzung über den Routinebetrieb hinausgeht (z. B. In-vitro-Analysen im Krankenhaus).
Generell muss immer das Antragsformular verwendet werden.
Antragsformular
Es gibt eine Erleichterung für Personen, die bereits ein positives Votum von einer Ethikkommission erhalten haben. Diese müssen nur das Votum mit dem Meldeformular übermitteln.
Meldeformular
Wenn Sie vom IEB ein positives Votum erhalten haben, ist es nicht erforderlich, auch eine Meldung einzureichen.