Einreichung beim Institutionellen Ethikboard
Generell werden alle Einreichungen innerhalb eines zweistufigen Verfahrens durch das IEB bearbeitet. Neben einer Formalprüfung des Antragsformulars sowie der zugehörigen Dokumente, wird neben der Vollständigkeit der Daten auch die Datenqualität sowie das geplante Studiendesign überprüft. Bei Erfüllung der grundlegenden Anforderungen eines Antrags wird dieser durch mindestens zwei Mitgliedern des IEB geprüft. Dabei wird anhand vordefinierter Kriterien entschieden ob das geplante Vorhaben entweder bei einer Ethikkommission eingereicht werden muss (z.B. Arzneimittelstudien), dieses direkt vom IEB werden kann (z.B. Fragebogenerhebung mit gesunden Probanden im extramuralen Bereich) oder ein Grund für ein generelles Studienverbot vorliegt (z.B. Forschung an Personen die laut Unterbringungsgesetz, BGBl. Nr. 155/1990 untergebracht sind).
Ist eine Behandlung durch das IEB möglich, werden die ethischen Grundsätze, sowie die grundlegenden Anforderungen (z.B. Datenschutzmaßnahmen, Studiendesign, Biometrie) des Antrags durch die Mitglieder des IEB geprüft und bewertet. Die Beurteilung dieser Anträge findet dabei im Rahmen festgelegter, vorab (auf der Homepage der FH Gesundheitsberufe OÖ) veröffentlichter Sitzungstermine statt (siehe Sitzungstermine des Institutionellen Ethikboards). Bei Bedarf kann eine Vorort- Präsentation des Vorhabens durch die antragstellende Person innerhalb dieser Sitzungen Teil der Beurteilung sein.
Sollten keine Bedenken zum Antrag bestehen wird der*m Antragsteller*in zum frühestmöglichen Zeitpunkt ein positives Votum ausgestellt. Bei kleineren Adaptierungen oder Ergänzungen die erforderlich sind, kann ein positives Votum unter Auflagen (i.d.R. fristgerechte Änderungen und/oder Ergänzungen) erteilt werden. Bei größeren Adaptierungen oder Ergänzungen die erforderlich sind (z.B. bei Nichteinhaltung von adäquaten Datenschutzmaßnahmen) muss der geänderte Antrag erneut beim IEB eingereicht und in einer weiteren Sitzung behandelt werden.
Forschungsvorhaben von Angehörigen der FH Gesundheitsberufe OÖ die bereits ein positives Votum durch eine Ethikkommission erhalten haben, müssen aus Gründen der Qualitätssicherung auch beim IEB gemeldet werden. Diese Meldung geschieht über das Meldeformular des IEB.
Generell fallen für Prüfung von akademischen Arbeiten und Forschungsvorhaben der FH Gesundheitsberufe OÖ keine Kosten an.
Bei Fragen zur Einreichung wenden Sie sich an ethik@fhgooe.ac.at.
