Einreichung beim Institutionellen Ethikboard
Das IEB behandelt Anträge in einem zweistufigen Verfahren: zunächst eine Vorprüfung durch das Kernteam, dann eine detaillierte Prüfung durch die Vollversammlung. Anträge können das ganze Jahr über eingereicht werden, eine Vorprüfung findet laufend statt. Um in der nächsten Sitzung behandelt zu werden, muss der Antrag laut Vorprüfung zum Stichtag vollständig vorliegen, ansonsten wird er auf die nächste Sitzung verschoben. Es wird dringend empfohlen, den Antrag rechtzeitig vor dem Stichtag einzureichen, um eventuelle Nachbesserungen zur Erreichung der Vollständigkeit vornehmen zu können.
Sollte die Vorprüfung ergeben, dass Ihr Vorhaben ethisch unbedenklich ist, wird unabhängig vom Sitzungstermin eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt, mit der Sie Ihr Forschungsvorhaben beginnen können. Weitere Informationen zum Ablauf finden Sie in unseren FAQs „Was passiert nach der Einreichung?" und „Wie lange dauert es, bis ich eine Rückmeldung erhalte?".
Forschungsvorhaben, die bereits ein positives Votum einer österreichischen Ethikkommission erhalten haben, müssen ebenfalls beim IEB gemeldet werden. Siehe dazu auch unsere FAQ„Welches Formular (Meldeformular oder Antragsformular) muss ich verwenden?“